Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Eine Anleitung zum Ausfüllen des Kurzarbeitsantrags finden Unternehmen auf der Webseite der Arbeitsagentur. Hier gibt es eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, um die Kurzarbeit korrekt anzuzeigen und ebenfalls das konjunkturelle, bzw. das saisonale Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Wie lange kann das Kurzarbeitergeld bezogen werden?
Bislang beschränkte die Agentur für Arbeit ihre Förderung auf zwölf Monate - aufgrund der Krise und weil nicht abgesehen werden kann, wann wieder Normalität einkehrt, soll es künftig eine Verlängerung auf 24 Monate geben - dies ist jedoch bis dato noch nicht offiziell beschlossen.
Wirkt sich Kurzarbeitergeld auf die Rente aus?
Ja, aber minimal. In einer Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung heißt es: Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen, sind weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Welche Auswirkungen Kurzarbeit auf die Rente hat, macht das folgende Beispiel deutlich: Eine Arbeitnehmerin hatte bisher einen monatlichen Verdienst in Höhe von 3.000 Euro brutto. Während der Kurzarbeit reduziert sich ihr Verdienst auf ein Viertel - also 750 Euro brutto monatlich. Berechnet werden die Rentenversicherungsbeiträge daraus wie folgt: 750 Euro + 80% x 2.250 Euro (fiktiver Anteil) = 2.550 Euro. Von diesen errechneten 2.550 Euro werden Beiträge in Höhe von 18,6 Prozent abgeführt. In diesem Beispiel werden trotz 75 Prozent Lohnausfall, nur 15 Prozent weniger Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt - mit entsprechenden Rentenansprüchen. Durch das Aufstocken des Arbeitgeberanteils werden somit selbst bei Kurzarbeit Null - also wenn gar kein regulärer Lohn mehr gezahlt wird - immer noch 80 Prozent der bisherigen Beiträge gezahlt. Dies unterstreicht die Bedeutung der gesetzlichen Rentenversicherung für die Altersvorsorge gerade in Krisenzeiten.
Kurzarbeiter- und Arbeitslosengelder steigen an
Millionen Arbeitnehmer sind aufgrund der Corona-Krise in Kurzarbeit. Für viele ist dieser Zustand existenzbedrohend. Schockierend zudem: In Sachen Kurzarbeitergeld hinkt Deutschland hinter den meisten europäischen Ländern weit hinterher. Während Kurzarbeitern in Irland über 100 Prozent des Nettolohns zusteht und die Niederländer und Dänen Anspruch auf ein 100-prozentiges Bruttogehalt haben, erhalten Kurzarbeiter in Deutschland lediglich ein Aufstockungsgeld in Höhe von 60 Prozent (bzw. 67 Prozent, wenn Kinder im Haushalt leben) des Nettolohns. Das soll sich zum 1. Mai 2020 endlich ändern. So wird ab dem 1. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet. Außerdem soll das Kurzarbeitergeld ab dem 1. Mai Schrittweise erhöht werden - und zwar auf bis zu 80 Prozent (bzw. 87 Prozent) des Nettolohns. Allerdings gilt dies nur ab dem vierten Monat der Kurzarbeit (70, bzw. 77 Prozent des Nettolohns). Für die ersten drei Monate der Kurzarbeit gelten weiterhin die bisherigen Kurzarbeitergeld-Sätze. Ab dem siebten Monat soll das Kurzarbeitergeld dann auf bis zu 80 beziehungsweise 87 Prozent des Nettolohns aufgestockt werden. Für die Neuerungen gilt zudem, dass mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit ausfällt. Auf wen das alles zutrifft, darf sich über mehr Geld in der Krise freuen.