Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Stiller Freitag

Tanzverbot: diese Geldstrafen drohen am Karfreitag

Am 30. März 2018 ist wieder Karfreitag. Anlässlich des christlichen Gedenktags herrscht in ganz Deutschland ein Tanzverbot, bei dessen Nichteinhaltung saftige Geldbußen folgen können.

Ostern

Der Karfreitag vor Ostern gehört zu den heiligsten Tagen des christlichen Glaubens und wird seit den Anfängen der Religion jedes Jahr zu Gedenken Jesu Christi ausgetragen. Anlässlich des auch als "Stiller Freitag" bezeichneten Ereignisses verzichten viele Menschen auf den Verzehr von Fleisch und das lautstarke Feiern. Ganz besonders viel diskutiert wird dabei über das Tanzverbot, das öffentliche Musikveranstaltungen in einem bestimmten Zeitraum explizit verbietet. Bei Missachtung des Gesetzes können dabei sogar dicke Geldstrafen lauern. Jedes deutsche Bundesland besitzt hierfür seine eigenen Regelungen.

Bis zu zwei Tage Verbot

Events wie Sportveranstaltungen oder Volksfeste sind am Karfreitag nicht gestattet - auch Diskotheken und Clubs müssen im festgelegten Zeitraum auf sämtliche Musik verzichten. Der Umfang des Verbotes variiert dabei zwischen den jeweiligen Bundesländern: Während in Baden-Württemberg bereits ab dem Gründonnerstag um 18 Uhr bis zum Karsamstag um 20 Uhr nicht gefeiert werden darf, reicht das Tanzverbot in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland sogar noch weiter: Beide starten dabei bereits a Gründonnerstag um vier Uhr. Während Letztere zumindest um Mitternacht zum Ostersonntag davon befreit werden, reicht das Gesetz in Ersterem sogar noch 16 Stunden länger. Weniger strenge  Regelungen herrschen dagegen beispielsweise in Bremen, wo das Tanzverbot lediglich von sechs bis 21 Uhr am Karfreitag gilt.

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Geldstrafen möglich

Auch in den Ausmaßen möglicher Bußgelder variieren die Strafen zwischen den jeweiligen Bundesländern enorm. Während in Baden-Württemberg laut der "Deutschen Anwaltsauskunft" bis zu 1.500 Euro für Veranstalter fällig werden können, sind es in Bayern sogar bis zu 10.000 Euro. Besucher derartiger Events müssen allerdings auch im Fall freudiger Tanzeinlagen keine Konsequenzen befürchten.

Um die Nötigkeit eines Tanzverbots wird jährlich viel diskutiert. Anhänger anderer Glaubensrichtungen oder gar keiner Religion können sich demnach durch das Gesetz in ihrer Freiheit eingeschränkt fühlen. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts "YouGov", die 2017 durchgeführt wurde, stimmten dennoch 52 Prozent der Deutschen für das Beibehalten des Tanzverbots. Bei den Befragten ab einem Alter von 60 Jahren waren sogar über zwei Drittel gegen eine potenzielle Aufhebung. Ob eine mögliche Gesetzesänderung oder zumindest eine Auflockerung dennoch bevorstehen könnte, ist bislang unbekannt - könnte aber durchaus möglich sein. Bereits jetzt werden Veranstaltungen nur stichprobenartig von örtlichen Ordnungsämtern kontrolliert.