Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Haftstrafen möglich

Gesetzesentwurf beschlossen: Härtere Strafen für Gaffer, die Bildmaterial der Unfallstelle machen

Gaffer behindern nicht nur Einsatzkräfte, sie verursachen auch Staus und verhalten sich Opfern gegenüber absolut respektlos. Nun verabschiedete der Bundesrat ein neues Gesetz, das Gaffer, die Bildmaterial von Toten oder Verletzten machen, härter bestraft.

Gaffer behindern nicht nur Einsatzkräfte, sie verursachen auch Staus und verhalten sich Opfern gegenüber absolut respektlos. Nun verabschiedete der Bundesrat ein neues Gesetz, das Gaffer, die Bildmaterial von Toten oder Verletzten machen, härter bestraft. 

Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Gaffen ist kein Kavaliersdelikt

Der Bußgeldkatalog sieht Sanktionen bis zu 1.000 Euro und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vor, sollten Einsatzkräfte durch Schaulustige an ihrer Arbeit gehindert oder gar gefährdet werden. Doch das schreckt die meisten Verkehrsteilnehmer nicht ab - die Neugier, überwiegt. Doch manche Gaffer gehen noch einen Schritt weiter und zücken ihr Smartphone, um die schrecklichen Szenen einzufangen. 

Haftstrafen 
Das statistische Bundesamt verzeichnete 2016 über 2.5 Millionen Verkehrsunfälle mit 3.206 Verkehrstoten. Im November 2017 ereignete sich auf der A3 zwischen Frankfurt am Main und Würzburg, bei Weibersbrunn, ein schwerer Unfall - drei Menschen starben, die Autobahn glich einem Trümmerfeld. Etliche Einsatzkräfte bargen die Opfer, Verletzten und Blechteile. Und das unter ständiger Beobachtung etlicher Gaffer und Schaulustiger, die nicht nur extra langsam an den Verunglückten vorbei fuhren, sondern auch ihre Smartphones zückten, um die Leichenbergung zu filmen. Was unvorstellbar klingt, ist für viele Autofahrer leider Normalität - die Neugier über das, was geschehen ist, muss gestillt werden - und dabei ist es augenscheinlich vielen egal, ob andere Verkehrsteilnehmer oder die Rettungskräfte behindert oder gar in Gefahr gebracht werden. Dabei sieht der Bußgeldkatalog empfindliche Strafen für Schaulustige vor - doch auch das scheint manchen Autofahrer nicht abzuhalten. Vielleicht waren die "laschen" Strafen bisher ein Grund, die Gesetzeslage zu ignorieren - doch, das wird sich nun ändern. Ein Gesetzesentwurf, den die Länderkammer am 2. März beschlossen hat, sieht vor, dass Menschen, die Bildmaterial von Todesopfern oder Unfallstellen aufnehmen, zu einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden können. 

#SeikeinGaffer

Der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier, begrüßt den Entwurf "ausdrücklich", wie er in einer Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres und Europa bestätigt. "Es ist nur abstoßend, wenn andere durch ihr Gaffen die Arbeit der Rettungskräfte behindern, nur um sich selbst mit Aufnahmen von der Unfallstelle wichtig zu machen". 

Wenn Du Dich auch für den respektvollen Umgang mit Menschen aussprichst, dann schau Dir dieses ergreifende Video an und vergiss nicht: #SeikeinGaffer.

Schaulustige - Sei kein Gaffer
Schaulustige - Sei kein Gaffer