Der Bußgeldkatalog sieht Sanktionen bis zu 1.000 Euro und Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vor, sollten Einsatzkräfte durch Schaulustige an ihrer Arbeit gehindert oder gar gefährdet werden. Doch das schreckt die meisten Verkehrsteilnehmer nicht ab - die Neugier, überwiegt. Doch manche Gaffer gehen noch einen Schritt weiter und zücken ihr Smartphone, um die schrecklichen Szenen einzufangen.
Haftstrafen
Das statistische Bundesamt verzeichnete 2016 über 2.5 Millionen Verkehrsunfälle mit 3.206 Verkehrstoten. Im November 2017 ereignete sich auf der A3 zwischen Frankfurt am Main und Würzburg, bei Weibersbrunn, ein schwerer Unfall - drei Menschen starben, die Autobahn glich einem Trümmerfeld. Etliche Einsatzkräfte bargen die Opfer, Verletzten und Blechteile. Und das unter ständiger Beobachtung etlicher Gaffer und Schaulustiger, die nicht nur extra langsam an den Verunglückten vorbei fuhren, sondern auch ihre Smartphones zückten, um die Leichenbergung zu filmen. Was unvorstellbar klingt, ist für viele Autofahrer leider Normalität - die Neugier über das, was geschehen ist, muss gestillt werden - und dabei ist es augenscheinlich vielen egal, ob andere Verkehrsteilnehmer oder die Rettungskräfte behindert oder gar in Gefahr gebracht werden. Dabei sieht der Bußgeldkatalog empfindliche Strafen für Schaulustige vor - doch auch das scheint manchen Autofahrer nicht abzuhalten. Vielleicht waren die "laschen" Strafen bisher ein Grund, die Gesetzeslage zu ignorieren - doch, das wird sich nun ändern. Ein Gesetzesentwurf, den die Länderkammer am 2. März beschlossen hat, sieht vor, dass Menschen, die Bildmaterial von Todesopfern oder Unfallstellen aufnehmen, zu einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden können.