Da die Datenschutz-Grundverordnung der EU im Mai 2018 in Kraft treten wird, bereitet sich Facebook mit neuen Funktionen zur Verbesserung der Datenschutzkontrolle auf die Richtlinien vor. Neben einem transparenteren Kontrollzentrum, bei dem klar angezeigt werden soll, wie man seine persönlichen Daten verwaltet, wird das soziale Netzwerk allerdings auch eine Gesichtserkennungssoftware einführen, wie es in einem Blogpost mitteilte. Die Funktion soll dabei nur durch ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren, einem sogenannten "Opt-in", aktiviert werden können. Für die Verwendung in Europa wird diese Prozedur ab Mai auch unabdingbar sein.
Erster Versuch gescheitert
Schon im Jahr 2011 hatte Facebook in Deutschland User-Profilbilder gescannt, um diese für eine Optimierung des Algorithmus auszuwerten – damals allerdings noch ohne dabei das Einverständnis der User zu erfragen. Dem "Spiegel" zufolge wurde dieses Verfahren aber durch den Hamburger Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, gestoppt. Das soziale Netzwerk löschte daraufhin alle gesammelten Daten und verpflichtete sich, künftig alle datenschutzrechtlichen Vorgaben bei einer Wiedereinführung der Funktion zu erfüllen.