Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Raucher trifft es besonders

Erneute Gesetzesänderungen: Alles neu - macht der 1. März 2018

Ab dem 1. März 2018 werden neue Gesetzesentwürfe verabschiedet - wen die betreffen und was auf uns zukommt, erfahrt Ihr hier.

Zigarettenpreise steigen  

Im Kampf gegen schädliche Zigaretten, werden deren Konsumenten immer öfter zur Kasse gebeten. So stiegen die Preise für eine einzige Zigarette binnen 53 Jahren von 4,29 Cent auf 28,19 Cent. 2005 stieg die Tabaksteuer bereits an. Das hatte zur Folge, dass eine Zigarette plötzlich nicht mehr 13,73 Cent, sondern 20,38 Cent kostete. Ein Ende des Preisanstiegs ist nicht in Sicht: Im Gegenteil - die Bundesregierung und die Krankenkassen wollen Deutschland rauchfrei bekommen und das geht eben nur mit horrenden Preisen. Aus diesem Grund wird es ab dem 1. März 2018 nur noch 22 Zigaretten in einer Schachtel für sieben Euro geben. Bisher befanden sich in einer sogenannten "XL"-Packung des Herstellers "Marlboro" 23 Glimmstängel. In der Ukraine gibt es die Packung übrigens für weniger als einen Euro - in Norwegen blechen Raucher hingegen sage und schreibe 13 Euro für ihr 23 Zigaretten umfassendes Genussmittel.

Netflix: Europaweit streamen
Ab dem 20. März 2018 fällt bei bekannten Online-Streaming-Diensten wie Netflix, Spotify oder Sky go das Geoblocking weg. Das bedeutet, dass die kostenpflichtigen Anbieter ihre Musik, Filme oder Spiele für jeden Abonnenten ohne zusätzliche Kosten anbieten müssen. Bisher mussten Netflix-Liebhaber auf Reisen durch das EU-Ausland auf ihre Lieblingsserie verzichten - doch nun kann man diese jederzeit und überall streamen. Man hat ja schließlich auch dafür bezahlt.

Weniger Kosten bei Nachnahme-Sendungen
Online-Versandhandel bieten neben gewohnten Zahlmethoden wie PayPal oder der Vorabüberweisung und Kreditkarten-Einzug auch die Rechnung per Nachnahme an. Wählt ein Kunde diese aus, so musste er dem Paketboten den Wert der bestellten Waren an der Haustüre aushändigen. Hinzu kamen jedoch immer zwei Gebühren: Das Übermittlungsgeld sowie das Nachnahme-Entgelt, das zusätzlich zum Paketpreis erhoben wurde. Wie die Bundesnetzagentur nun genehmigte, wird es zum 1. März 2018 hin nur noch ein einheitliches Entgelt geben. Einziges Manko: Der Käufer merkt nichts von den wegfallenden Kosten - diese sind nur ein Pluspunkt für den Online-Versandhändler selbst.