Um das Rückfallrisiko zu minimieren, ist in Polen bereits seit 2009 eine Zwangskastrierung von Sexualstraftätern per Gerichtsbeschluss möglich. Bei dieser bekommt der Angeklagte Medikamente verabreicht, die zu einer mangelhaften sexuellen Funktion führen sollen. Dem Mann werden laut Recherchen der "BILD"-Zeitung zufolge bestimmte Hormone verabreicht, welche die Testosteronbildung unterdrücken. Eine chemische Kastration bringt ebenfalls einige schwerwiegende Folgen im Hormonhaushalt mit sich, wie eine tiefgreifende Persönlichkeitsveränderung, eine Abnahme der Libido sowie eine verringerte Aggressionsbereitschaft. In wie weit dieser Eingriff gegen Menschenrechte verstößt und ob dieser Gesetzesentwurf nicht ein Rückschritt der Zivilgesellschaft darstellt, darüber wollte sich keiner der Politiker äußern. Menschenrechtler sehen jedoch enorme Gefahren, sollte der Gesetzesentwurf tatsächlich verabschiedet werden.
Kurze Bearbeitungszeit
"Es ist unsere Verantwortung, die Unschuldigen - die ein Teil unseres Lebens sind - vor allen Arten von Bedrohungen und Gefahren zu schützen, sie zu erziehen und ihr Überleben zu sichern", betone Erdoğan gegenüber der Nachrichtenagentur "Andolu". Aus diesem Grund will der amtierende Präsident der Türkei Sexualstraftätern keinen Spielraum im Exekutivsystem des Landes lassen. In einem Gespräch mit dem Fraktionsvorsitzenden der Partei "Justice and Development" (AK) erklärte er laut "Andolu", dass die Regierung unverzüglich Schritte zur Einführung neuer Gesetzte und Regelungen angehen kann. Laut Daten des Statistikinsituts der Türkei (Tüik) wurden im Jahr 2015 16.957 Fälle von Kindesmissbrauch und Gewalt gegen Kinder verzeichnet. Widersprüchlich und Fragwürdig ist auch ein Gesetzesentwurf der AKP vom 17. November 2016. In diesem "legalisiert" das türkische Pralament Kindesmissbrauch in soweit, dass Tätern freigestellt wird, ihre Opfer rückwirkend zu ehelichen. Wegen eines Votums der amtierenden Regierungspartei wurde dieser Entwurf jedoch nicht verabschiedet.