Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Es sei denn man legt Einspruch ein

Neues Gesetz in den Niederlanden: Mit der Volljährigkeit wird man automatisch Organspender

Die niederländische Regierung erhofft sich durch ein neues Organspende-Gesetz einen signifikanten Zuwachs an potenziellen Spendern: Sobald Niederländer das 18. Lebensjahr erreicht haben, werden sie automatisch zu Organspendern. Wer das nicht möchte, kann Einspruch einlegen. Sollte eine solche Regelung auch in Deutschland eingeführt werden?

Die niederländische Regierung erhofft sich durch ein neues Organspende-Gesetz einen signifikanten Zuwachs an potenziellen Spendern: Sobald Niederländer das 18. Lebensjahr erreicht haben, werden sie automatisch zu Organspendern. Wer das nicht möchte, kann Einspruch einlegen. Sollte eine solche Regelung auch in Deutschland eingeführt werden?

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Neue Organspende-Regelung

Künftig ist jeder volljährige niederländische Bürger automatisch ein Organspender – es sei denn er legt Widerspruch ein. Die Einführung der Widerspruchslösung wurde mit einer bescheidenen Mehrheit im Senat angenommen. Obwohl die Regelung, eine Organspende-Pflicht einzuführen, umstritten ist, hatte das Unterhaus dem Gesetz bereits im Jahr 2016 zugestimmt. Der "Welt" zufolge erklärte die Abgeordnete Pia Dijkstra, dass jeder Staatsbürger mit Vollendung des 18. Lebensjahrs einen amtlichen Brief erhält, der über die Organspende-Regelung aufklärt. Wird dieser nicht beantwortet, beziehungsweise der Regelung schriftlich widersprochen, wird das als stiller Zuspruch geltend gemacht. Der Volljährige ist nun automatisch als Organspender registriert und kann nach seinem Tod andere Leben retten. 

Auch in Deutschland möglich?
Die Niederlande halten sich mit ihrem Gesetzesentwurf an Vorreiter wie Spanien oder Belgien. Sie gehören mit Deutschlands Nachbarland nun zu den 18 europäischen Ländern, die diese Maßnahme eingeführt haben. Auch in der Bundesrepublik wird über eine verpflichtende Organspende für alle Bürger diskutiert, denn derzeit gilt dort die sogenannte Entscheidungslösung. Bei dieser erhält jeder Deutsche ab seinem 16. Lebensjahr die Möglichkeit, eigenständig einen Organspende-Ausweis zu beantragen. Anders als in den 18 europäischen Ländern, die eine Pflicht eingeführt haben, hat in Deutschland jeder selbst die Entscheidungsfreiheit. Am 1. Dezember 1997 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Transplantationsgesetz, um Rechtssicherheit für Spenderinnen und Spender, Empfängerinnen und Empfänger und allen an einer Organspende Beteiligten zu schaffen.

Kritik an der GroKo
Angaben der "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" (BZgA) zufolge "hat sich die Organspende im Vergleich zum vergangenen Jahr erneut rückläufig entwickelt". Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) veröffentlicht zudem Zahlen, die belegen, dass es "2017 bundesweit 797 Organspender gab, 60 weniger als im Jahr zuvor (2016: 857). Die Anzahl der gespendeten Organe ist um 9,5 Prozent auf 2594 Organe gesunken". Angaben der Stiftung Eurotransplant  nach warten derzeit über 10.000 Menschen auf eine Niere - ihnen könnte mit der verpflichtenden Organspende geholfen werden. Der Vorstand der Deutsche Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, bemängelte gegenüber der "SZ", dass diese Dramatik "in den Sondierungsgesprächen für eine Neuauflage der Großen Koalition" mit keinem Wort behandelt wurde. "Damit lassen die Parteien die rund 10.000 Menschen auf der Warteliste für ein Organ allein", betont Brysch.

Voraussetzungen zur Organspende 
"Eine Organspende nach dem Tod (postmortale Organspende), ist nur dann möglich, wenn bei der verstorbenen Person der unumkehrbare Ausfall der gesamten Hirnfunktionen (Hirntod) festgestellt wurde. Die Bezeichnung „Hirntod“ beschreibt einen besonderen Zustand, bei dem die Gesamtfunktion des Großhirns, Kleinhirns und Hirnstammes unwiederbringlich und unumkehrbar ausgefallen ist. Mit der Diagnose Hirntod ist der Tod des Menschen sicher festgestellt", heißt es in einer Erklärung der "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung" (BZgA). Das bedeutet: "Liegen keine medizinischen Gründe vor, die eine Organspende ausschließen, wird nach der Feststellung des Hirntods zunächst die Organspende-Bereitschaft des Verstorbenen geklärt. Wird eine Organentnahme abgelehnt, werden die intensivmedizinischen Maßnahmen und damit die künstliche Aufrechterhaltung des Kreislaufes, umgehend eingestellt. Liegt eine Zustimmung zur Organspende vor, werden die intensivmedizinischen Maßnahmen kurzzeitig fortgesetzt, damit die Organe weiter durchblutet werden und anschließend transplantiert werden können".  

Der Organspendeausweis
Der Ausweis, der Ärzte nach dem festgestellten Hirntod befähigt, Organe zu entnehmen und anderen Menschen zu transplantieren, ist kostenlos. Wer einen Organspendeausweis ausfüllt, kann zudem entscheiden, welche Gewebespenden er erteilen oder welchen er widersprechen möchte. Die angegebenen Inhalte können jedoch vom Ausweis-Inhaber jederzeit geändert oder revidiert werden und das, obwohl der Ausweis mit der Unterschrift des Antragstellers erst einmal verbindlich ist. Ist dieser sich vielleicht irgendwann nicht mehr sicher, ob er seine Organe nach dem Tod spenden möchte, kann der Antragssteller die Erklärung vernichten oder Änderungen auf einem neuen Ausweis festhalten. Eine Alternative zu diesem Ausweis stellt lediglich eine Patientenverfügung dar. Ob man sich dafür oder dagegen entscheidet, seine Organe zu spenden, bleibt jedem selbst überlassen. Wer sich für einen Organspendeausweis interessiert, findet hier eine mögliche Entscheidungshilfe der BZgA.