Die von Dr. Elizabeth Kirley und ihrer Kollegin Marilyn McMahon verfasste Studie sollte erfragen, ob wir als Gesellschaft darauf vorbereitet sind, "den Schutz der Verfassung auf eine beiläufige, unmittelbare und 'niederwertige' Sprache der Emojis auszuweiten", wie das Abstrakt der Publikation verlauten lässt. Laut den Expertinnen müssen die Anforderungen unseres Rechtssystems in Frage gestellt werden, wenn man mithilfe von Emojis herausfinden möchte, ob jemand für schuldig oder nicht-schuldig befunden werden kann. "Die vier interpretativen Herausforderungen, die Emojis der Justiz oder anderen Konfliktlösungsspezialisten stellen, sind von technischem, kontextuellem, grafischem und persönlichem Charakter", heißt es im Weiteren. Da die Symbole eine enorm große Rolle in unserer alltäglichen digitalen kommunikation spielen, halten es die Expertinnen für sinnvoll, bei Gerichtsverhandlungen entsprechende Sprachspezialisten zu stellen, die bei Bedarf fundierte Emoji-Deutungen beitragen können. Ob sich dies allerdings in naher Zukunft etablieren wird, bleibt abzuwarten.