Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Entlasten der Justiz

Keine Straftat mehr: Deutscher Richterbund will Schwarzfahren entkriminalisieren

Um die Gerichte zu entlasten, fordern der Deutsche Richterbund und einige Landesjustizminister eine Abstufung des Schwarzfahrens von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit.

Beförderungserschleichung

Etwa 3,5 Prozent der Bus- und Bahn-Fahrgäste sind laut dem aktuellen Bußgeldkatalog ohne Ticket unterwegs. Das kostet die Verkehrsunternehmen jährlich circa eine Viertelmilliarde Euro. Im Strafgesetzbuch wird die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein als Straftat aufgeführt und können dem Schwarzfahrer neben einem erhöhten Beförderungsentgeld von 60 Euro auch Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr drohen. Die Landesjustizminister diskutieren jetzt allerdings, ob das "Erschleichen von Leistungen" in Zukunft nur noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden sollte. 

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Zugangskontrollen

Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig von den Linken glaubt, dass das Strafrecht "offensichtlich kein geeignetes Instrument" sei, um Schwarzfahren zu verhindern, wie er vom "Spiegel" zitiert wird. Laut dem "Presseportal" hat sich auch der Deutsche Richterbund entschlossen, das Delikt aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, um unter anderem die Gerichte zu entlasten. "Natürlich können sich die Verkehrsbetriebe besser gegen Schwarzfahren schützen. Sie tun es nicht, sparen Geld; dann soll es letztendlich der Staat mit seiner Strafjustiz richten", erklärt der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa dem Inforadio des "rbb". Er fordert stattdessen Zugangskontrollen an U-Bahn Stationen, wie es sie bereits in anderen Städten wie New York und Paris gibt.

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Ein "Freifahrtschein" für Schwarzfahrer

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen ist allerdings nicht nur gegen die Einführung solcher geschlossenen Zugangssysteme, sondern stellt sich auch "vehement gegen die Forderung, wegen angeblicher Überlastung der Justiz Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen", wie sie in einer Pressemitteilung schreiben. Ersteres würde das Fahren für mobilitätseingeschränkte Personen, Personen mit Kinderwagen oder Personen mit größerem Gepäck sowie Fahrradfahrer erheblich erschweren und natürlich einen hohen Kostenaufwand mit sich bringen. Eine Herabstufung des Deliktes wäre für notorische Schwarzfahrer demnach wie ein "Freifahrtschein". Kontrolleure könnten bei einer Ordnungswidrigkeit die Täter außerdem nicht mehr vorläufig festnehmen, um deren Personalien aufzunehmen.