Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Rechte und Pflichten

Was tun, wenn sich in Deinem Paket mehr Ware befindet, als Du bestellt hast?

Laut einer Schätzung des Bundesverbands für Onlinehandel werden in Deutschland täglich bis zu fünf Millionen Pakete verschickt. Da kann es auch schon vorkommen, dass es zu Verwechslungen kommt. Doch auch schon vor dem Versand, während des Packens einer Sendung kann es zu Fehlern kommen. Wie muss man sich etwa verhalten, wenn sich in einem Paket mehr befindet, als man tatsächlich bestellt hat? Behalten und hoffen, dass es keiner merkt oder sofort Bescheid geben?

Laut einer Schätzung des Bundesverbands für Onlinehandel werden in Deutschland täglich bis zu fünf Millionen Pakete verschickt. Da kann es auch schon vorkommen, dass es zu Verwechslungen kommt. Doch auch schon vor dem Versand, während des Packens einer Sendung kann es zu Fehlern kommen. Wie muss man sich etwa verhalten, wenn sich in einem Paket mehr befindet, als man tatsächlich bestellt hat? Behalten und hoffen, dass es keiner merkt oder sofort Bescheid geben? 

Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Mehr drin als bestellt 

Die Kurier-, Express- und Paketdienstleister, kurz KEP, haben laut eigenen Angaben 2016 mehr als drei Milliarden Pakete verschickt. Etwa 47 Prozent dieser Sendungen gehen auf die Konten diverser Online-Versandhäuser. Dass bei einer so großen Anzahl von Warensendungen auch Fehler passieren können, ist vorprogrammiert. So berichten Empfänger des Öfteren, in Paketen mehr Ware als bestellt vorgefunden zu haben. Ein Glücksfall oder drohen bei nicht Meldung empflindliche Strafen? 

Den Verkäufer informieren
"Hat der Verkäufer irrtümlich zu viel geliefert, sind Sie verpflichtet, ihn zu informieren. Sonst könnten Sie rechtliche Probleme bekommen", sagt der auf die IT-Branche spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke dem "Kölner Stadtanzeiger". Da bei unabsichtlich versendeten Waren kein Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen abgeschlossen wurde, hat der "Käufer" kein Recht auf die Einbehaltung der Produkte. Ausgeschlossen davon sind Artikel, die absichtlich zu viel geschickt wurden oder eindeutig als Geschenk identifizierbar sind. "Sie müssen mithelfen, dass die Ware wieder zurück zum Verkäufer gelangt", ergänzt Solmecke.

Der Rückversand
Der Empfänger muss das Unternehmen kontaktieren, um eine Rücksendung einzuleiten. Entweder wird die Ware vom Verkäufer abgeholt oder der Bezieher bringt die Sendung zur Post – das Unternehmen muss in jedem Fall für auftretende Gebühren aufkommen. "Der Rücktransport ist ein Geschäft des Unternehmens", sagt Frithjof Jönsson, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin, dem "Tagesspiegel". Dem Verbraucher wird dabei empfohlen eine Abholfrist für das betroffene Unternehmen zu formulieren.

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Rechtliche Folgen bei Einbehaltung

Das Bürgerliche Gesetzbuch hält fest, dass Verbraucher keinerlei Anspruch auf fälschlich verschickte Ware haben. "Verkaufen, verschenken oder entsorgen Sie die Sache, kann der Unternehmer Schadenersatz verlangen", so Solmecke gegenüber des "Kölner Stadtanzeigers". Entsteht bei einer unabsichtlich verschickten Ware eine Beschädigung durch eine Handlung, die als vorsätzlich oder grob fahrlässig einzustufen ist, kann der Empfänger auch dafür haftbar gemacht werden.