Rein rechtlich gesehen, sind Menschenversuche in Deutschland nicht verboten. Wichtig ist, dass die Experimente an freiwilligen Probanden und nicht gegen den Willen einer Person durch geführt werden. Vor allem in der Medizin werden neue Medikamente zuerst an Tieren und in einem kleinen Kreis freiwilliger, gesunder Menschen getestet, bevor sie in einen öffentlichen Test übergehen.
Deutschland richtet sich dabei nach der "Deklaration von Helsinki", welche vom Weltärzteverbund erstellt wurde. Diese öffentliche Erklärung hat ethische Prinzipien für Menschenexperimente niedergeschrieben. Die Risiken für die Einzelpersonen dürfen dabei den öffentlichen Nutzen des Tests nicht übersteigen. Zudem müssen sämtliche Versuche von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden und es dürfen weder die Rechte, noch die Gesundheit der Personen beeinträchtigt werden. Die Experimente der EUGT sind gesetzlich also vollkommen legal. Ob sie aber auch ethisch vertretbar sind, ist eine ganz andere Sache.