"Fack ju Göhte"-Seife, "Fack ju Göhte"-Parfüm, "Fack ju Göhte"-Christbaumschmuck: Die Reihe an Merchandise-Produkten, die rund um den Kassenschlager vertrieben werden könnten, ist endlos. Und genau davon wollte die "Constantin Film Produktion GmbH" mit Einreichen ihres Antrags auf Markenrecht profitieren. Unter dem Namen des erfolgreichsten deutschen Films ließe sich in mehreren EU-Mitgliedsstaaten sicherlich viel Geld verdienen - jedoch nicht, wenn es nach den Richtern des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) geht. Denn die entschieden am. 24. Januar, dass der Titel "Fack ju Göhte" gegen die Sitten verstößt und nicht Markenrechtlich als Unionsmarke geschützt werden dürfe.
"Naturgemäß vulgär"
Grund für das Urteil, dass in Luxemburg fiel, ist die phonologische Ähnlichkeit des im Titel beinhalteten "Fack ju" mit dem englischen Begriff "Fuck you". Dem Verdikt der sechsten Kammer ist zu entnehmen, dass "der englische Ausdruck 'fuck you' und somit das angemeldete Zeichen insgesamt naturgemäß vulgär sind". "Um ihm [dem Filmtitel, Ann. d. Red.] einen satirischen, scherzhaften und verspielten Gehalt zu verleihen" würde auch die abgeänderte, beziehungsweise "besondere Rechtschreibung" nichts ändern, heißt es weiter. Demnach verhing das EUIPO ein "absolutes Eintragungshindernis" für die "Marke, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt". "Außerdem richteten sich die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen zwar an den Allgemeinverbraucher, manche aber richteten sich an Kinder und Jugendliche".