Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Kein Markenrecht für "Constantin Film"

Urteil gefallen: Der Filmtitel "Fack ju Göhte" ist sittenwidrig

Auf der Leinwand ist die "Fack ju Göhte"-Trilogie erfolgreich wie kaum ein anderer deutscher Film - vor Gericht hingegen nicht. Wie das EUIPO nun entschied, handelt es sich bei dem Titel der Filmreihe um eine Sittenwidrigkeit - "Constantin Film" ist es fortan untersagt, den Claim für Merch-Zwecke zu verwenden.

Auf der Leinwand ist die "Fack ju Göhte"-Trilogie erfolgreich wie kaum ein anderer deutscher Film - vor Gericht hingegen nicht. Wie das EUIPO nun entschied, handelt es sich bei dem Titel der Filmreihe um eine Sittenwidrigkeit - "Constantin Film" ist es fortan untersagt, den Claim für Merch-Zwecke zu verwenden. 

Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt

Kein Go für Unionsmarke 

"Fack ju Göhte"-Seife, "Fack ju Göhte"-Parfüm, "Fack ju Göhte"-Christbaumschmuck: Die Reihe an Merchandise-Produkten, die rund um den Kassenschlager vertrieben werden könnten, ist endlos. Und genau davon wollte die "Constantin Film Produktion GmbH" mit Einreichen ihres Antrags auf Markenrecht profitieren. Unter dem Namen des erfolgreichsten deutschen Films ließe sich in mehreren EU-Mitgliedsstaaten sicherlich viel Geld verdienen - jedoch nicht, wenn es nach den Richtern des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) geht. Denn die entschieden am. 24. Januar, dass der Titel "Fack ju Göhte" gegen die Sitten verstößt und nicht Markenrechtlich als Unionsmarke geschützt werden dürfe.

"Naturgemäß vulgär" 
Grund für das Urteil, dass in Luxemburg fiel, ist die phonologische Ähnlichkeit des im Titel beinhalteten "Fack ju" mit dem englischen Begriff "Fuck you". Dem Verdikt der sechsten Kammer ist zu entnehmen, dass "der englische Ausdruck 'fuck you' und somit das angemeldete Zeichen insgesamt naturgemäß vulgär sind". "Um ihm [dem Filmtitel, Ann. d. Red.] einen satirischen, scherzhaften und verspielten Gehalt zu verleihen" würde auch die abgeänderte, beziehungsweise "besondere Rechtschreibung" nichts ändern, heißt es weiter. Demnach verhing das EUIPO ein "absolutes Eintragungshindernis" für die "Marke, die gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten verstößt". "Außerdem richteten sich die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen zwar an den Allgemeinverbraucher, manche aber richteten sich an Kinder und Jugendliche".

Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt

Erneut gescheitert 

Bereits am 5. November 2015 legten die Kläger, "Constantin Film", Beschwerde über ein vorangegangenes Urteil ein - nun scheiterte der zweite Versuch, aus dem Filmtitel "Fack ju Göhte" eine eingetragene Marke machen zu können, erneut. Ob die Produktionsfirma vor die höchste gerichtliche Instanz Europas, den Europäischen Gerichtshof (EuGH), ziehen wird, ist noch unbestätigt, wird aber wegen des Zusatzes, der in der Curia des Europäischen Gerichtshofes, vermerkt wurde, vermutet. Hier ist zu entnehmen, dass die Klägerin, also die "Constantin Film Produktion GmbH" beantragt, "die angefochtene Entscheidung aufzuheben". Es bleibt also spannend.