Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Abgabe einer Erklärung kann sich auszahlen

Pauschalen nutzen: Diese Dinge kannst Du ohne Beleg von Deiner Steuer absetzen

Es kann sich oft richtig lohnen, sich mit dem Finanzamt auseinanderzusetzen. Für die Abrechnung bestimmter Kosten braucht man dabei nicht einmal entsprechende Belege.

Bei Steuerzahlern der Klassen 1, 2 und 4 ist die Abgabe einer Steuerklärung nicht verpflichtend, wenn sie außer dem Hauptberuf keine weiteren Einkünfte haben. Dennoch kann es sich oft richtig lohnen, sich mit dem Finanzamt auseinanderzusetzen. Für die Abrechnung bestimmter Kosten braucht man dabei nicht einmal entsprechende Belege.

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 Die Steuererklärung 

Allein schon beim Hören des Wortes läuft vielen von uns ein kalter Schauer über den Rücken und Angstschweiß zeichnet das Gesicht. In der Schule spielt das Verstehen des Steuerwirrwarrs aus unerklärlichen Gründen keine Rolle - dafür lernen wir aber hunderte Jahre alte Gedichte rückwärts und im Kopfstand zu interpretieren - man muss eben Prioritäten setzen. Vollkommen auf sich allein gestellt, geht man der eigenen Steuererklärung schließlich lieber einfach aus dem Weg. Hierbei könnte einem allerdings viel Geld durch die Finger gehen, denn unzählige Dinge lassen sich von der Steuer absetzen - einige sogar ohne entsprechende Belege, die man tagelang suchen müsste. Wir zeigen Dir, welche das sind. Werbungskosten 
Unter Werbungskosten versteht man sämtliche Ausgaben, die man im Zusammenhang mit seiner Arbeit tätigt. Dazu zählen unter anderem Büromaterialien, Mitgliedsbeiträge an den Berufsverband oder entstehende Fahrtkosten. Diese werden in der Anlage N der Steuererklärung angeben und können an einigen Stellen auch mit Pauschalen und ohne Einzelnachweis angegeben werden. Diese vereinfachen das Ausfüllen der Erklärung und befreien von der lästigen Sucherei nach alten Quittungen.

 Pauschalen 

Benutzt man sein privates Handy oder Festnetztelefon auch für berufliche Zwecke, kann man die entstehenden Kosten mit bis zu 20 Euro pro Monat in seiner Steuererklärung ohne Beleg angeben. Das Beschaffen von Arbeitsmitteln, wozu Büromaterialien, Berufskleidung, Computer, Bücher, Werkzeug und sogar Möbel zählen, kann man mit 110 Euro im Jahr pauschal in der Steuerklärung angeben. Auch Bewerbungen sind inbegriffen. Pro verschickter Mappe können dabei 8,50 Euro angesetzt werden. Online-Bewerbungen sind zumindest mit jeweils 2,50 Euro anrechenbar. Bei der Berufsbekleidung, zu der jedoch keine adlen Anzüge zählen, könnten sich einzelne Nachweise jedoch mehr lohnen, als die Pauschale. Sogar Verpflegung lässt sich pauschal mit zwölf Euro pro Tag abrechnen, sofern man an diesen Tagen nicht an seinem üblichen Arbeitsplatz tätig ist wie zum Beispiel bei Auswärtsterminen.

 Reisekosten und Arbeitsmittel sind inbegriffen 

Die Pendlerpauschale kann mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer zur Arbeit angeben werden - allerdings nur für eine Strecke. 230 Arbeitstage werden dabei im Normalfall bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptiert. Bei einem Jahresticket für die Bahn lohnt sich dabei allerdings meistens ein Beleg, da die Kosten die Pauschale meist weit überschreiten. Zudem sind jährlich noch 16 Euro für die Kontoführung nachweislos absetzbar. Bei einem berufsbedingten Umzug können die entstehenden Kosten, aufgeteilt in "Umzugskosten" und "sonstige Umzugskosten", ebenfalls in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Letztere lassen sich dabei auch als Pauschale angeben. Ledige Arbeiter können dabei eine Summe von 715 Euro absetzen. Bei Verheirateten sind es sogar 1.429 Euro - für jede weitere Person im Haushalt können außerdem weitere 315 Euro dazu kommen.

Bleibt der gesamte Werbungskostenbetrag jedoch unterhalb von 1.000 Euro, besteht auch die Möglichkeit einen Arbeitnehmerpauschbetrag beim Finanzamt geltend zu machen. Dieser wird vom Finanzamt ohne Nachweise akzeptiert. Im Normalfall wird dieser allgemeine Betrag allerdings deutlich überschritten - und das sogar bereits durch das Anrechnen der verschiedenen Einzelpauschalen.  Weitere Tipps 
Auch Geld, das man für das Alter zurücklegt, kann von der Steuer abgezogen werden - zum Beispiel bei einem Vertrag der Riester-Rente. Unter "Sonderausgaben" können somit bis zu 2.100 Euro angegeben werden. Bei Handwerkertätigkeiten in den eignen vier Wänden können außerdem 20 Prozent des Arbeitslohns bis zu einem Betrag von 1.200 Euro direkt von der Steuerschuld abgezogen werden - hierzu zählen allerdings nur Renovierungsarbeiten. Zusätzlich können aber sogar die anfallenden Kosten für Hausmeisterarbeiten aus der Nebenkostenabrechnung von der Steuer befreit werden.