Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Geduldig muss man sein

Gesetzlich Versicherte verschwenden durchschnittlich 20 Tage ihres Lebens in Wartezimmern

Trotz eines vereinbartem Termins müssen Kassenpatienten durchschnittlich 24 Minuten im Wartezimmer Platz nehmen, bis sie einen Arzt konsultieren können. Ergeht es Privatpatienten genauso?

Die lästige Wartezeit

Wir alle kennen es: Da war man am Wochenende zu lange feiern, hat einmal wieder zu kurze Klamotten getragen und sich bei Minusgraden am Ende fast den Hintern abgefroren. Am nächsten Morgen sind wir mit einem Kater und verschnupft aufgewacht und haben uns eine Erkältung eingefangen. Sollten wir uns dann nicht genügend ausgeruht haben, lässt eine Grippe nicht lange auf sich warten und wir liegen mehrere Tage flach im Bett. Doch bevor man sich im Anschluss mit einer heißen Tasse Tee auf einen Netflix-Marathon einstellen kann, muss man sich zum Arzt schleppen und sich krankschreiben lassen.

Durschnittliche Wartezeit: 27 Minuten
Im Wartezimmer angekommen ist Geduld gefragt, denn auch mit Termin warten wir im Durchschnitt 27 Minuten, bevor uns eine Sprechstundenhilfe in den Behandlungsraum durch winkt. Privatversicherte werden leicht bevorzugt und nach 21 Minuten aufgerufen. Das zumindest erklärte eine durchgeführte Befragung des Bundesverbandes der Betriebskrankenkassen im Jahr 2010 und fügte hinzu, dass ein gesetzlich Versicherter im rund 20 Tage in seinem Leben im Wartezimmer verschwendet. Doch warum dauert es so lange und dürfen Mediziner so ihren Patienten umgehen?

Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Informationsweitergabe ist Pflicht

Nicht jede Person, welche eine Praxis betritt, hat sich vorher telefonisch informiert oder einen Termin vereinbart - schließlich wird man nicht geplant krank, sondern benötigt direkte Hilfe. Doch auch solche Notfälle sollte eine gut organisierte Praxis eingeplant haben, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen. Sollte der Terminplan dann doch einmal durcheinandergebracht worden sein, ist die Sprechstundenhilfe laut der Schadensminderungspflicht des Gesetzes verpflichtet, alle Wartende über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren und ihnen gegebenenfalls einen weiteren Termin vorzuschlagen.

Kein Gesetz 
Sollte man im Wartezimmer abgestellt und vergessen worden sein, ist es nicht nur ärgerlich, sondern auch noch gesetzeswidrig. Wie lange ein Arzt seine Patienten warten lassen kann, ist im bürgerlichen Gesetzbuch unterdes nicht festgeschrieben worden. Beim nächsten Besuch solltest Du Dir aus diesem Grund entweder den frühsten Termin geben lassen oder direkt nach der Mittagspause auf der Matte stehen, um möglichst schnell an der Reihe sein zu können.