Nicht jede Person, welche eine Praxis betritt, hat sich vorher telefonisch informiert oder einen Termin vereinbart - schließlich wird man nicht geplant krank, sondern benötigt direkte Hilfe. Doch auch solche Notfälle sollte eine gut organisierte Praxis eingeplant haben, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen. Sollte der Terminplan dann doch einmal durcheinandergebracht worden sein, ist die Sprechstundenhilfe laut der Schadensminderungspflicht des Gesetzes verpflichtet, alle Wartende über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren und ihnen gegebenenfalls einen weiteren Termin vorzuschlagen.
Kein Gesetz
Sollte man im Wartezimmer abgestellt und vergessen worden sein, ist es nicht nur ärgerlich, sondern auch noch gesetzeswidrig. Wie lange ein Arzt seine Patienten warten lassen kann, ist im bürgerlichen Gesetzbuch unterdes nicht festgeschrieben worden. Beim nächsten Besuch solltest Du Dir aus diesem Grund entweder den frühsten Termin geben lassen oder direkt nach der Mittagspause auf der Matte stehen, um möglichst schnell an der Reihe sein zu können.