Eine Reformation des Mutterschutzgesetzes ermöglicht es künftig, dass auch Schülerinnen und Studentinnen Mutterschutz in Anspruch nehmen können und bei Veranstaltungen, Prüfungen und während eines Praktikums entschuldigt fehlen dürfen. Schwangere dürfen zudem bald an jedem Tag der Woche, einschließlich an Sonn- und Feiertagen arbeiten, wenn sie dies möchten. Das bisherige Arbeitsverbot wird aufgehoben.
Mehr Kindergeld
2018 dürfen sich alle Eltern zudem über einen Kindergeldzuschuss freuen. Denn der bisherige Betrag wächst um zwei Euro an. Für das erst- und zweitgeborene Kind zahlt der Staat Familien 194 Euro, für das dritte 200 Euro und ab dem vierten Kind 225 Euro pro Monat. Allerdings können Eltern das Kindergeld rückwirkend nur noch für die letzten sechs Monate beantragen, anstatt wie bisher für die letzten vier Jahre. Doch auch der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro an und liegt nun bei 7.428 Euro pro Kind per anno.
Laptop von der Steuer absetzen
Eine wichtige Information für die Sparfüchse unter den Steuerzahlern ist die, dass alle Arbeitsmittel, die ab 2018 angeschafft werden und den Betrag von 800 Euro Netto nicht überschreiten, dürfen sofort als geringwertige Güter abgesetzt werden. Zuvor konnten Freelancer etwa Arbeitsmittel wie einen Laptop nur dann von der Steuer absetzen, wenn dieser den Betrag von 410 Euro nicht überschritt. Der Grundfreibetrag für ein steuerfreies Einkommen steigt außerdem von 8.820 Euro auf 9.000 Euro und bei verheirateten Paaren demnach sogar auf 18.000 Euro.