Darf man liegengelassene Zeitungen seiner Nachbarn einfach mitnehmen?
In Deutschland macht sich jeder, der ein Tageblatt aus dem Briefkasten von seinem Nachbarn stibitzt, strafbar ... Und exakt das kann teuer werden!
In Deutschland macht sich jeder, der ein Tageblatt aus dem Briefkasten von seinem Nachbarn stibitzt, strafbar ... Und exakt das kann teuer werden!
Millionen von Menschen in Deutschland wohnen in einem Mehrfamilienhaus und teilen sich mit mehreren Parteien einen Eingang. In diesem finden wir häufiger passende Briefkästen für die einzelnen Wohnungen vor, welche nicht nur mit lästiger Werbung gefüllt werden, sondern auch Briefe und coole Zeitschriften beinhalten. Sollte der eigene Nachbar nun wissentlich zwei Wochen verreist sein und niemanden mit seiner Post beauftragt haben, kann der Kasten gut und gerne schon einmal überquellen.
Wenn der Zeitungsjunge einen selbst dann auf einmal ausgelassen hat, man kein kostenloses Tageblatt vorfindet und genervt ist, vergreifen sich manche Bewohner an den Magazinen ihrer Nachbarn. Doch darf man sich diese einfach so mitnehmen? Schließlich befindet sich diese Person gerade sowieso im Urlaub und benötigt die aktuellen Informationen aus der Gegend sowieso nicht … oder etwa doch?
Rechtlich betrachtet wird das eben beschrieben Szenario in Deutschland als Diebstahl verbucht - auch wenn das Tageblatt kostenlos war.
Fällt einem Anwohner diese Entwendung auf und hat den eigentlichen “Dieb” auf frischer Tat ertappt, kann man die Angelegenheit entweder unter sich regeln oder es kommt zur Anzeige kommen. Dann wird ein Schiedsgericht beauftragt, welches über die Streitigkeiten zwischen beiden Parteien entscheidet. Geldstrafen werden bei dieser Variante häufiger verhängt, sodass ein Zeitungsdieb zu Tagessätze von mindestens fünf und höchstens 360 Tagen verdonnert wird. Das Minimum beträgt ein Euro, das Maximum 5000 Euro pro Tag - auch bei kostenlosen Zeitschriften, da man so dem eigentlichen Besitzer gewinnbringende Angebote verwehrt hat.
Falls Du Dir das nächste Mal also ein Tageblatt von Deinem Nachbarn unter den Nagel reißt, solltest Du ihn oder sie lieber danach fragen. Oder die Zeitung nach dem kurzen Blick aufs Horoskop direkt wieder in den Briefkasten legen. Letzteres Verhalten führt keine strafrechtlichen Konsequenzen mit sich.