Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Kündigung ist möglich

Mache ich mich strafbar, wenn ich Bürobedarf aus meinem Unternehmen einstecke?

Gerade hat man noch mit einem Kugelschreiber im Meeting einige Notizen gemacht, schon landete er bei einem selbst im Aktenkoffer und wird erst daheim wieder ausgepackt. Doch hat man sich durch diese Aktion strafbar gemacht?

Kugelschreiber-Diebe aufgepasst

Mit diesem Artikel lege ich ein Geständnis* ab: Auch ich habe eine kriminelle Vergangenheit. Und ich weiß auch, dass ich offensichtlich nicht die einzige bin. Laut des kürzlich veröffentlichten Berichts von “Chartered Management Institute" (CMI) wurden mindestens die Hälfte aller befragten Unternehmen schon einmal Opfer eines Betrugs, man hat ihnen ihr Eigentum entwendet.

Hier meine kleine Story: Als ich als Praktikant bei einem namentlich jetzt nicht weiter erwähnten Unternehmen tätig war, habe ich meiner Versuchung nachgegeben. Der Versuchung von kostenlosem Toilettenpapier, Teebeuteln und Stiften. Ich habe sie einfach eingesteckt. Klammheimlich. Ich habe es mehr als monatliche Ergänzung meines geringen Gehalts - wenn man das überhaupt so nennen konnte - angesehen. Als “organisierte Kriminalität” würde ich das also nicht bezeichnen. Und doch bin auch ich schuldig … Oder etwa nicht?

Rechtslage

“Der Wert des Gegenstands hat bei der Frage eines Diebstahls keinen Einfluss. Auch das ‘Mitgehenlassen’ von Kleinigkeiten kann zu einer Abmahnung oder sogar zur Kündigung führen”, erklärte Nadine Flöter-Kühne von der Kanzlei Dr. Schubert & Kollegen gegenüber “fr”.

Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht, bestätigte laut “Focus” ebenfalls, dass Arbeitnehmer grundsätzlich nichts mit nach Hause nehmen dürfen, was sie nicht selbst mitgebracht haben. Dennoch kann man sagen, dass die meisten Firmen sowieso keine teuren Kugelschreiber an ihre Mitarbeiter verteilen, die üblichen Stifte mit oder ohne Aufdruck sind als “Streuartikel” gedacht und haben meist nicht viel Wert. Alle anderen Gegenstände, welche ohne Erlaubnis eingesteckt werden, können zu einer fristlosen Kündigung führen wie in folgendem Beispiel: Eine namentlich nicht weiter erwähnte Frau wurde vom Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein am 15. Juli 2009 schuldig gesprochen, nachdem sie 138 Mal privat am Arbeitsplatz den Drucker benutzt und damit das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört hatte. Sie wurde direkt entlassen und hatte drei Monate lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Von einer Anzeige hat der Arbeitgeber abgesehen.

Bevor Du das nächste Mal also einen Kugelschreiber bewusst einsteckst, überlege Dir die Folgen Deiner Handlung einmal genauer, denn auch dieses Vergehen kann zu einer Abmahnung führen.

*Das im Artikel beschriebene “Geständnis” wurde für den Beitrag frei erfunden.