“Der Wert des Gegenstands hat bei der Frage eines Diebstahls keinen Einfluss. Auch das ‘Mitgehenlassen’ von Kleinigkeiten kann zu einer Abmahnung oder sogar zur Kündigung führen”, erklärte Nadine Flöter-Kühne von der Kanzlei Dr. Schubert & Kollegen gegenüber “fr”.
Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht, bestätigte laut “Focus” ebenfalls, dass Arbeitnehmer grundsätzlich nichts mit nach Hause nehmen dürfen, was sie nicht selbst mitgebracht haben. Dennoch kann man sagen, dass die meisten Firmen sowieso keine teuren Kugelschreiber an ihre Mitarbeiter verteilen, die üblichen Stifte mit oder ohne Aufdruck sind als “Streuartikel” gedacht und haben meist nicht viel Wert. Alle anderen Gegenstände, welche ohne Erlaubnis eingesteckt werden, können zu einer fristlosen Kündigung führen wie in folgendem Beispiel: Eine namentlich nicht weiter erwähnte Frau wurde vom Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein am 15. Juli 2009 schuldig gesprochen, nachdem sie 138 Mal privat am Arbeitsplatz den Drucker benutzt und damit das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört hatte. Sie wurde direkt entlassen und hatte drei Monate lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Von einer Anzeige hat der Arbeitgeber abgesehen.
Bevor Du das nächste Mal also einen Kugelschreiber bewusst einsteckst, überlege Dir die Folgen Deiner Handlung einmal genauer, denn auch dieses Vergehen kann zu einer Abmahnung führen.
*Das im Artikel beschriebene “Geständnis” wurde für den Beitrag frei erfunden.