G20-Ausschreitungen in Hamburg: Urteil gefällt
Das Hamburger Amtsgericht verurteilte nun einen Angeklagten der G20-Ausschreitungen - zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Damit verhängt das Gericht das bisher härteste Urteil.
Das Hamburger Amtsgericht verurteilte nun einen Angeklagten der G20-Ausschreitungen - zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis. Damit verhängt das Gericht das bisher härteste Urteil.
Demonstrationen beim Wirtschaftsgipfel der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländern gehören zur Tagesordnung. Friedlich beginnende Protestaktionen gehen zumeist jedoch in gewalttätige Ausschreitungen über. Aus diesem Grund entschied sich die Bundesregierung bei den vorherigen zwei G8-Treffen in Deutschland für abgeschiedene Orte wie Schloss Elmau und Heiligendamm. Beim diesjährigen G20-Gipfel war solch ein Veranstaltungsort aufgrund der Anzahl der Teilnehmer allerdings nicht möglich. War es im Nachhinein ungeschickt die Hamburger Messe, welche mitten in der Stadt und direkt neben dem Schanzenviertel liegt, auszuwählen? Trotz des Einsatzes von 20.000 Polizisten kam es während des Gipfeltreffens zu Zerstörungen, Plünderungen, Brandstiftungen und schweren Verletzungen auf beiden Seiten.
Die Haftstrafe für den 30-Jährigen Täter ist die härteste aller bisherigen Schuldsprüche. Am Abend des 8. Juli soll der unbekannte Mann Polizisten mit Steinen und Flaschen beworfen haben. Beteiligung an einer Zerstörung und Plünderung von mehreren Geschäften und die Verwüstung einer Bank wurden dem G20-Gegner ebenso zur Last gelegt. Laut "Zeit"-Informationen räumte der Mann alle Vorwürfe vor Gericht ein. Seine Handlungen hatten nach eigenen Angaben aber keine politische Motivation. Vorbestrafungen bei ähnlichen Fällen, ließen den Richtern keine Wahl bei der Härte der Freiheitsstrafe. Zwei Wochen vor dem jetzigen Urteilsspruch wurde ein 28-Jähriger wegen gleichartigen Straftaten zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Beide Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig.
Das Amtsgericht Hamburg hat Stand heute insgesamt 24 G20-Gegner verurteilt. Sieben Täter erhielten eine Haftstrafe ohne Bewährung, während 17 Bewährungsstrafen zwischen sechs und 21 Monaten auferlegt bekamen. Die am Dienstag durchgeführte Razzia in mehr als 20 Wohnungen wurde von deren Bekanntgabe und Warnung an die Zielpersonen aus der linken Szene überschattet.