Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Geht's noch?

Berlin: Neue "Zwei-Minuten-Regel" treibt Bahnfahrer zur Weißglut

In Berlin dürfen Bahnreisende, die im Besitz eines gültigen Fahrscheins sind, nun zur Kasse gebeten werden. Der Grund: Tickets müssen mindestens zwei Minuten vor Reiseantritt gekauft werden.

Danke, Deutsche Bahn

Früh morgens aus dem Haus gehen, damit man rechtzeitig da ist, um auf den Zug zu warten, der zu spät kommt. Macht aber nichts, denn letzten Endes kann man sich glücklich schätzen, dass die Bahn wenigstens nicht ausgefallen ist. Vermutlich erkennen sich viele Pendler in ihrer morgendlichen Routine wider. Vor einigen Tagen setzte das Verkehrsunternehmen aber noch einen drauf: Der Fahrgast Jakob Wais wurde von einem Kontrolleur der S-Bahn Berlin dazu aufgefordert, eine Geldstrafe zu zahlen - und das, obwohl er im Besitz einer gültigen Fahrkarte war. 

Schwarzfahrer wider Willen

Eigentlich wollte Jakob Wais mit seiner Lebensgefährtin nur von A nach B kommen. Also löste er - wie es sich gehört - kurz vor Abfahrt des Zuges noch ein Ticket. Als der anwesende Kontrolleur der BVG dann die Gültigkeit aller Fahrkarten überprüfte, wurde der "Bild"-Journalist Wais darauf hingewiesen, dass sein Bahnticket ungültig sei. Wais, der die Karte über die App der BVG gekauft hatte, hätte dies laut Angaben des Kontrolleurs zu knapp vor Reiseantritt getan. Demnach könne man ihm unterstellen, er habe erst auf "kaufen" geklickt, als er den sich nähernden Kontrolleur entdeckt hatte. Der verwunderte Wais blieb laut eigenen Aussagen auf einer Geldstrafe in Höhe von 60 Euro sitzen - keine weitere Diskussion erwünscht. 

"Zwei-Minuten"-Regelung

Warum muss man sich so etwas als zahlender Kunde gefallen lassen? Die neue Vorschrift soll sicherstellen, dass Schwarzfahrer nicht erst in letzter Minute ein Ticket ziehen, wenn der Kontrolleur in sichtbare Nähe kommt. Schön und gut, hätte die BVG ihre Fahrgäste über die "Zwei Minuten"-Regel informiert. Der zu Unrecht bestrafte Journalist richtete sich nach Angaben der Zeitung "Die Welt" schriftlich an das Unternehmen und forderte eine Erklärung. Der Dienst für öffentlichen Nahverkehr reagierte entgegenkommend und verzichtete auf die Begleichung der Geldstrafe. Darüber hinaus entschuldigte sich das Unternehmen für den Kontrolleur, der sich im Ton vergriffen hatte.