Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Mögliche Bußgeldstrafen

​Beim Freikratzen Deines Autos könntest Du gegen das Gesetz verstoßen

Viele Autofahrer verstoßen beim Freikratzen ihrer Frontscheibe unwissentlich gegen die Straßenverkehrsordnung. Wir verraten Euch, was Ihr beachten solltet, um kein Bußgeld zahlen zu müssen.

Gefrorene Scheiben

Der Herbst ist endgültig angekommen und frostige Nächte warten bereits auf uns. Autofahrer müssen ihren Wecker fortan wohl etwas früher stellen, denn die Kälte lässt nicht nur Euren Körper zittern, sondern auch die Scheiben Eures Fahrzeugs vereisen. Mit dem guten alten Eiskratzer bewaffnet, darf man nun wieder eine gefühlte Ewigkeit am Glas schaben, bis das Sichtfeld wieder frei ist. Um den lästigen Vorgang zu beschleunigen und nicht in einer gefühlten Eishöhle zu sitzen, lassen viele Fahrer dabei ihren Motor warmlaufen – doch genau dies könnte laut der deutschen Straßenverkehrsordnung zu Problemen mit dem Gesetz führen.

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Der Motor bleibt besser aus

Der 30. Paragraph der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass "bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten [sind]". Insbesondere sei es untersagt, den Motor unnötig laufen zu lassen – vor allem aus Gründen des Umwelt- und Lärmschutzes. Wie Thomas Kubin vom ADAC Sachsen gegenüber dem "MDR" erklärt, wird beim Warmlaufen zusätzlicher Kraftstoff in den Motor eingespritzt, der allerdings nicht komplett verbrannt wird. Dadurch gibt das Auto die Abgase ungereinigt in die Luft ab. Zu den Folgen zählen dabei eine größere Umweltbelastung, sowie ein höherer Benzinverbrauch. 

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Strafen vermeiden

Wer vom Ordnungsamt beim Warmlaufenlassen seines Motors erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von zehn Euro rechnen – Fahrverbote oder Punkte in Flensburg kommen laut der StVO aber nicht hinzu. Wer sein Auto schnell vom Frost befreien möchte, kann sich dabei von chemischen Enteisungsmitteln aushelfen lassen - so muss man sich garantiert keine Sorgen um einen Gesetzesverstoß machen. Diese Mittel verhalten sich der Umwelt gegenüber allerdings nicht gerade schonend, weshalb Ihr sie, wenn möglich, vermeiden solltet.

Wer nun keine wärmende Standheizung besitzt, die dem Frost bequem den Garaus macht, kann sich immer noch eine Schutzabdeckung für die Windschutzscheibe besorgen - einfach vor der kalten Nacht anbringen und schon könnt Ihr morgens sorgenfrei ins Auto steigen. Um den altbewährten Eiskratzer kommt Ihr in den meisten Fällen allerdings nicht herum - ein wenig Extra-Zeit sollte in der Frühe demnach wohl trotzdem eingeplant werden.