Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Urheberrechtsprobleme für Fotografen

Eiffelturm und Co.: Warum Bilder mancher Gebäude eigentlich illegal sind

Der Pariser Eiffelturm ist bei Nacht ein unglaublich schöner Anblick - vor allem für Fotografen. Die Veröffentlichung Eurer Bilder könnte allerdings zu rechtlichen Schwierigkeiten führen.

Beliebte Motive

Wer einmal in eine Stadt mit einem berühmten Wahreichen oder Gebäude reist, hält den Ausflug dorthin ganz sicher auf einem Foto fest – schließlich geben ikonische Bauwerke, wie der Pariser Eiffelturm wirklich tolle Motive ab und die schöne Erinnerung dieses prächtigen Anblicks muss man einfach bewahren. Um rechtliche Angelegenheiten macht man sich beim Urlaubsfoto aber sicher keine Gedanken. Beim Teilen seiner Schnappschüsse könnte man allerdings gegen geltendes Recht verstoßen, denn viele berühmte Gebäude stehen unter urheberrechtlichem Schutz.

Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Eiffelturm bei Nacht

Die nächtliche Lichtershow des Eiffelturms ist wirklich sehenswert! Da ist es natürlich verständlich, wenn Menschen das Ganze bildlich festhalten wollen. Das Teilen dieser Aufnahmen könnte allerdings illegal sein - zumindest, wenn die Schnappschüsse kommerzialisiert werden sollen. Grund dafür sind Urheberrechte, die die Beleuchtung der Pariser Sehenswürdigkeit als Kunstobjekt schützen. Der "Société d' Exploitation de la Tour Eiffel" (SETE) gehören diese Rechte, die man deshalb stets um Erlaubnis bitten muss, wenn man mit einem derartigen Bild oder Video Geld verdienen möchte.

Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Private Fotos sind allerdings ausdrücklich erlaubt. Der obligatorische Urlaubsschnappschuss ist also vollkommen legal - auch, wenn man ihn auf Facebook mit der Welt teilt. Besucht man den Eiffelturm am Tag, sind übrigens auch kommerzielle Fotos völlig legal. Hier lag das Urheberrecht nämlich beim Erbauer Gustave Eiffel. 70 Jahre nach dem Tod des Eigentümers verfällt allerdings der Rechtsanspruch, weshalb man seit dem Jahr 1993 ungehemmt Bilder des Wahrzeichens veröffentlichen und verkaufen darf. Die Lichtanlage des Gebäudes wurde aber erst im Jahr 1985 installiert. Da die Rechte hier bei der SETE liegen, wird das Kommerzialisieren nächtlicher Eiffelturm-Bilder und -Videos vorerst wohl nicht ohne Genehmigung möglich sein.

Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Urheberrecht auf weitere Attraktionen

Der Eiffelturm ist allerdings bei weitem kein Einzelfall – vor allem in Amerika ist die Liste der Gebäude, von denen man keine kommerziellen Bilder veröffentlichen darf, sehr lang. Grund sind auch hier strenge Regelungen bezüglich des Urheberechts, das bei den jeweiligen Architekten liegt - so verbietet es sich, unter anderem New Yorker Sehenswürdigkeiten wie das Chrysler Buildung oder auch das Empire State Building kommerziell zu abzulichten.

Bilder eines "Disneyland"-Ausflugs dürfen demnach ebenfalls nicht verkauft werden - die Figuren und Gebäude sind nämlich allesamt lizenzierte Produkte, für deren Verwendung man eine Erlaubnis benötigt. Für gewöhnliche Besucher besteht aber auch hier kein Grund zur Sorge: Gegen den privaten Gebrauch der Bilder und Videos haben auch die strengsten Eigentümer absolut nichts einzuwenden. Solange Ihr also kein Geld mit Euren Aufnahmen verdienen wollt, könnt Ihr also weiterhin Euren Freunde und Verwandten mit tausenden Urlaubsfotos und -Videos eine Freude bereiten.