Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Ungewöhnlicher Fall

Frau erstreitet zwei bezahlte Urlaubstage, um sich um ihr krankes Haustier kümmern zu können

Erkrankt man selbst, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Krankmeldung anzuerkennen und einem eine bezahlte Auszeit zu gönnen. Doch, gilt das auch für das eigene Haustier? Eine Italienerin zog vor Gericht, um genau das zu bewirken.

Ungewöhnlicher Fall

Sollte das eigene Kind krank sein und im Bett liegen, müssen Eltern häufig der Arbeit fernbleiben und sich um ihren Nachwuchs kümmern. Das ist nichts Neues mehr. Doch diese Geschichte einer Dame, welche sich 48 Stunden lang um ihren kranken Hund gekümmert hat, geht nun um die Welt: So teilte die Tierschutzorganisation “LAV” mit, dass eine alleinerziehende Angestellte einer römischen Universität zwei Tage lang nicht auf der Arbeit erschienen war, weil sie ihren kranken Hund pflegen und ihn zum Tierarzt bringen musste. Im Nachhinein erkämpfte sich die Dame vor Gericht zwei bezahlte Urlaubstage und konnte auf die juristische Unterstützung der Organisation bauen.

Als Grund ihrer Abwesenheit erklärte ihr Anwalt, dass die Frau “aus schwerwiegenden persönlichen oder familiären Gründen” nicht arbeiten gehen konnte und berief sich auf das italienische Gesetz, in welchem eine schwere Strafe - 10.000 Euro Bußgeld oder bis zu einem Jahr Haft - bei Missachtung des Tierwohls fällig wird, sollte man sein Haustier “schwer leiden” lassen. Am Ende hat ein Richter für die Dame entschieden und ihre Universität hat ihr beide Fehltage als bezahlter Urlaub angerechnet müssen.