Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Wir klären auf

Offizielle Rechtslage: Darf ich meine Schuhe und Fahrräder im Treppenhaus abstellen?

Hast auch Du Deine Schuhe im Treppenhaus stehen oder beschwerst Dich über die Treter Deiner Nachbarn? Dann haben wir hier alle Informationen zur offiziellen Rechtslage für Dich zusammengefasst.

Wir klären auf

Laut Statistischen Bundesamt gab es Ende 2013 in Deutschland insgesamt 39.612.188 Mietwohnungen und fast die Hälfte dieser befinden sich in Gebäuden mit drei oder mehr Apartments. Da kann es häufiger schon einmal vorkommen, dass man sich mit seinen Nachbarn anlegt, sich über die laute Musik in der Nacht oder Schuhe im Treppenhaus beschwert. Doch wie schaut die eigentliche Rechtslage im Fall des Hausflurs aus? Darf man in diesem überhaupt etwas abstellen oder ist es eigentlich verboten?

Bei uns in Deutschland gibt es eine offizielle Rechtslage, welche besagt, dass der Hausflur nicht in der Miete inbegriffen ist und man in diesem demnach keine persönlichen Gegenstände lagern darf. Schuhe und dazugehörige Regale, Regenschirme und Müll müssen demnach mit in die eigene Wohnung genommen (oder direkt entsorgt) werden, sodass sie keine Stolperfallen darstellen. Sollte man sich nicht an diese Regeln halten und es kommt zu einem Unfall, muss man für die Folgekosten aufkommen.

Auch Fahrräder, Scooter und anderes Spielzeug müssen entweder im eigenen Kellerabteil oder in der Wohnung platziert werden, sodass im Notfall der Rettungsweg frei ist. Ein Kinderwagen darf hingegen im Flur abgestellt werden, sollte er nicht zu groß sein und das eigentliche Treppenhaus versperren.

Doch bevor Du nun Deinen Kinderwagen aus der Wohnung beförderst, halte lieber noch einmal Rücksprache mit Deinem Vermieter und Deinen Nachbarn. Immerhin möchtest Du sicherlich Streitigkeiten vermeiden und weiterhin ein friedliches Leben führen.