Nach tödlichem Rad-Unfall: 20-Jähriger muss für 18 Monate ins Gefängnis
Ein 20-jähriger Brite hat das Leben einer zweifachen Mutter auf dem Gewissen, nachdem er diese mit seinem Sportbike im Londoner Straßenverkehr erwischte.
Ein 20-jähriger Brite hat das Leben einer zweifachen Mutter auf dem Gewissen, nachdem er diese mit seinem Sportbike im Londoner Straßenverkehr erwischte.
Bereits im vergangenen Februar ereignete sich im Osten von London ein Unfall, welcher hätte vermieden werden können: Kim Briggs war gerade erst zur Chefin der Personalabteilung befördert worden, hatte am selben Morgen noch ihre beiden Kinder in die Schule gefahren und war im Anschluss pünktlich bei der Arbeit erschienen. Als sich die 44-Jährige während der Mittagspause kurz die Beine vertreten und die Old Street überqueren wollte, blickte sie kurz auf ihr Smartphone, trat vom Bürgersteig und wurde wenige Sekunden später von einem Fahrradfahrer erwischt. Kim hatte die Warnrufe von Charlie Alliston nicht gehört, prallte mit ihm zusammen und schlug mit dem Kopf auf den Asphalt. Einige Tage später erlag die zweifache Mutter ihren Hirnverletzungen und der Fall landete vor Gericht.
Charlie selbst, welcher mit seinem Sportbike die starkbefahrene Straße von Old Street entlang radelte, erklärte wenige Tage nach dem Unfall in einem Forum, dass er sich keiner Schuld bewusst wäre, obwohl sein Rad keine Bremsen hatte und demnach nicht verkehrstauglich war.
“Das war nicht meine Schuld. […] Ich werde nicht sagen, dass sie es verdient hatte, aber der Unfall war ihre Schuld”, soll der 20-Jährige laut “CPS” im Forum gesagt haben. Ebenfalls wurden diese schriftlichen Aussagen nun vor Gericht präsentiert und sorgten dafür, dass Alliston die nächsten 18 Monate hinter Gittern verbringen muss.
Wie Adele Robinson von den “Sky News” erklärte, sei die Strafe gering ausgefallen. Wäre Charlie 21 Jahre alt gewesen, würde die Sache anders aussehen …
Bei uns in Deutschland ist man als Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr an die geltenden Regeln gebunden. Vor allem aber muss ein jedes Fahrrad eine funktionierende Beleuchtung (§ 23 StVO), zwei voneinander unabhängige Bremsen (§ 65 Abs. 1 StVZO) und mindestens eine helltönende Glocke (§ 64a StVZO) vorweisen. Ein Schutzblech muss nicht vorhanden sein.