In China sind solche Abschreckungen schon gang und gäbe und sorgen auf jeden Fall für Alpträume. Die chinesischen Behörden sind darüber im Übrigen alles andere als erfreut und bestrafen seither nicht nur alle Autofahrer, welche ihr Fernlicht unsachgemäß betätigt haben, sondern auch all die, die solche gruseligen Sticker in der Heckscheibe angebracht haben.
Solltest auch Du Dir solch etwas gruseliges ins Auto kleben wollen, müssen wir Dich warnen: Wie der TÜV Nord erklärte, schreibt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Regeln für Größe und Platzierung vor. Sollte der Sticker mehr als ein Viertel der Fläche beanspruchen, braucht man eine Bauartgenehmigung. Ansonsten erlischt die eigentliche Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und man wird folgedessen nur noch als Fußgänger von anderen Wagen geblendet.