Nach einem Jahr an Verhandlungen scheinen sich die Parteien nun einig zu sein und sehen beide das Recht bei den Musiklabels. Matesanz sei laut dem Online-Magazin "Torrentfreak" nun einverstanden, eine öffentlich unbekannte Summe zu zahlen, seine Seite abzuschalten und die Domain "YouTube-MP3.org" an die Verbände abzutreten. Darüber hinaus soll eine einstweilige Verfügung dafür sorgen, dass der Deutsche keine "Stream-ripping"-Technologie mehr entwickeln, anbieten oder betreiben darf. Der Bundesgerichtshof in Kalifornien muss diesen ausgehandelten Vergleich jetzt nur noch absegnen.
Die Konverter-Webseite ist bislang noch im Internet zu erreichen, sollte aber voraussichtlich die nächsten Tage endgültig vom Netz genommen werden. Ob dies der umfangreichen "Stream-ripping"-Kultur schaden wird, bleibt allerdings abzuwarten. Viele andere Webseiten und Programme werden demnach wohl gerne bereit sein, den Anteil von "YouTube-MP3.org" zu übernehmen.