Anfang des Jahes fiel der Verkehrspolizei aus East Flinchey eine Mercedes E-Klasse auf, die verbotenerweise im absoluten Halteverbot geparkt hatte. Beim näheren Hinsehen entdeckten die Polizisten, dass hinter der Windschutzscheibe eine schlechte Kopie eines Behindertenparkausweises lag. Als wäre das nicht schon unverschämt genug, war dieser schon seit einem halben Jahr abgelaufen. So ein Schein berechtigt den Besitzer normalerweise, auf legale Weise auf sonst verbotenen Flächen zu parken – wenn er gültig ist. Der Fall landete dann später vor Gericht. "Der Angeklagte benutzte die blaue Plakette seiner Mutter, obwohl diese nicht anwesend war. Der Ausweis war schon abgelaufen. Das war ein berechnender Akt, von dem eine verantwortungsbewusste Person gewusst hätte, dass es falsch ist", äußerte sich die Staatsanwältin Anna Mathurin vor dem "Willesden Magistrates’ Court" zu der Angelegenheit. Selbst Lipmans Anwältin Maria Stevens nannte sein Verhalten "äußerst töricht".