Darf man im Supermarkt schon vor dem Kauf einige Waren trinken und essen?
“Einen Schluck darf ich schon davon nehmen, oder? Ich werde die Flasche später sowieso bezahlen.”
“Einen Schluck darf ich schon davon nehmen, oder? Ich werde die Flasche später sowieso bezahlen.”
Einkaufen ist immer so eine Sache. Manche Menschen stehen total darauf durch einen Supermarkt zu laufen, sich einige Lebensmittel in den Einkaufskorb zu legen, sich im Anschluss an der Kasse anzustellen und seine Ware zu bezahlen …
Andere hassen diesen wöchentlichen Gang, würden diesen wahrscheinlich lieber bequem übers Smartphone erledigen und auf ihre Einkaufstaschen daheim warten …
Ob wir es wollen oder nicht, jeder von uns muss sich aufraffen und tatsächlich einkaufen gehen. Doch was passiert eigentlich, wenn man im Laden plötzlich Hunger bekommt, die Packung Gummibären öffnet und sich aus dieser bedient?
Unsere Rechtslage sieht es vor, dass uns Lebensmittel, welche wir im Supermarkt vorfinden, erst nach der Kaufabwicklung gehören. Wer sich vorher ein Gummibärchen in den Mund steckt oder einen kräftigen Schluck aus der Flasche nimmt, macht sich demnach strafbar. Und auch Personen, welche sich in der Obst-Abteilung immer mal wieder eine Weintraube in den Mund stecken, begehen einen Diebstahl. Auch wegen Sachbeschädigung könnte Dich ein Ladenbesitzer anzeigen … Macht er aber meistens nicht, da Supermärkte wie Aldi, Lidl und Co. ein solches Kundenverhalten dulden und die meisten Lebensmittel am Ende sowieso bezahlt werden.
Trotzdem sollte man die Hausregeln immer befolgen und deutlich hervorheben, dass man bereits aus einer Tüte genascht hat und diese am Ende auch bezahlen wird.