Gleichgeschlechtlichen Paaren war es bis dato gestattet, eine sogenannte eigetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, die sich für Paare zwar wie eine Ehe anfühlt, aber vor Gericht noch längst keine darstellt. So wird die Ehe von Mann und Frau unter anderem in das Eheregister eingetragen - Homosexuelle Paare hingegen finden ihre Lebenspartnerschaft in einem eigens vorgesehenen Register vor. Dieses bürokratische Vorgehen ist jedoch nicht der einzige Unterschied, der zwischen den Geschlechtern gemacht wurde. So dürfen Partner, die sich in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft befinden, keine Kinder adoptieren oder aufziehen. Zwar wurden im Laufe der Jahre die Gesetzgebung soweit angepasst, dass beide Arten der "Ehe"-Schließung in vielen Bereichen wie Unterhaltspflicht oder Erbrecht gleichgestellt sind, jedoch ist das Eine immer noch nicht gleich das Andere. Ist das Fair? Diese Frage stellte sich nun der Bundestag und entschied vor wenigen Minuten: Nein! Von 623 stimmberechtigten Abgeordneten entschieden 393, dass die "Ehe für alle" eingeführt wird. Vier Abgeordnete enthielten sich.