Mehr als 30% der ausgestellten Strafzettel sind inhaltlich mangelhaft oder unzulässig falsch. Vor Gericht kann deshalb die Wirksamkeit dieser Knöllchen oftmals erfolgreich wiederrufen werden. Bei sehr vielen Verkehrsdelikten stehen die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens sogar sehr gut. Doch wie kommt das? Gewiefte Anwälte und Rechtsexperten können in vielen dieser Fälle kleine Details erkennen, die den Strafzettel ungültig machen könnten. Dazu gehören falsche Beschilderungen, ungeschulte Beamte, abgelaufene Protokolle, versäumte Fristen, falsch ausgefüllte Formulare und noch viel, viel mehr. Das Erteilen eines Bußgeldes erfordert nämlich deutlich mehr Papierkram als Du vielleicht denkst und die Beamten sind an strikte Vorschriften und eine lückenlose Dokumentation des Verstoßes gebunden. Findet sich nur eine kleine Ungereimtheit in den Akten des Falles, kann das Verfahren aufgrund einer mangelnden Beweisführung eingestellt werden. Diese Anfechtungen werden zum Beispiel von den Rechtsexperten von "Geblitzt.de" durchgeführt. Bei Falschparken ist die Rechtslage allerdings etwas anders als bei Blitzer-Delikten. Hier ließe sich ein Knöllchen nur anfechten, wenn die Kennzeichnung der Parkfläche nicht sichtbar genug sei und man es als privaten Parkplatz fehlinterpretieren könnte. In diesen Fällen könnte ein Einspruch durchaus Erfolg haben. Andere Fehler, wie falsch ausgefüllte Zettel haben hier allerdings eine deutlich geringere Erfolgschance. In der Regel empfiehlt es sich also doch noch, einfach in den sauren Apfel zu beißen und die bittere Strafe für das Vergehen zu bezahlen.