Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Fast jedes dritte Knöllchen ist anfechtbar!

Hast Du Deine ganzen Strafzettel bisher völlig umsonst bezahlt?

Ein unschönes Blitzerfoto kann jedem einmal den Tag versauen. Doch wusstest Du, dass viele der Strafzettel, die bei dir zu Hause einflattern absolut anfechtbar und oft sogar einfach ungültig sind? Ein Drittel aller Bußgelder könnten Dir demnach erspart bleiben. Wir zeigen Euch, wie!

Ein unschönes Blitzerfoto kann jedem einmal den Tag versauen. Doch wusstest Du, dass viele der Strafzettel, die bei dir zu Hause einflattern absolut anfechtbar und oft sogar einfach ungültig sind? Ein Drittel aller Bußgelder könnten Dir demnach erspart bleiben. Wir zeigen Euch, wie!

Der Strafzettel

Fast jeder Autofahrer durfte wahrscheinlich bereits Erfahrungen mit dem "bösen" Gesetz machen, indem er für ein Verkehrsdelikt ein nerviges Bußgeld zahlen musste. Die meisten Knöllchen werden dabei fürs Falschparken oder Rasen verteilt. Doch wie löst man das "Problemchen"? Auf Twitter machte ein kurioser Trick die Runde, bei dem man sich beim Falschparken selbst einen Fake-Strafzettel unter die Scheibenwischer klemmt, um sich dadurch vor einem echten Bußgeld zu drücken. Der Geheimtipp ging allerdings bereits des Öfteren nach hinten los und stellt damit keine Alternative zum Bezahlen des Strafzettels dar. Laut der Webseite des "Handelsblatts" sei allerdings jedes dritte Knöllchen vor Gericht anfechtbar und kann von Online-Anwälten sogar kostenlos für dich geprüft werden.

Das Bußgeld anfechten

Mehr als 30% der ausgestellten Strafzettel sind inhaltlich mangelhaft oder unzulässig falsch. Vor Gericht kann deshalb die Wirksamkeit dieser Knöllchen oftmals erfolgreich wiederrufen werden. Bei sehr vielen Verkehrsdelikten stehen die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens sogar sehr gut. Doch wie kommt das? Gewiefte Anwälte und Rechtsexperten können in vielen dieser Fälle kleine Details erkennen, die den Strafzettel ungültig machen könnten. Dazu gehören falsche Beschilderungen, ungeschulte Beamte, abgelaufene Protokolle, versäumte Fristen, falsch ausgefüllte Formulare und noch viel, viel mehr. Das Erteilen eines Bußgeldes erfordert nämlich deutlich mehr Papierkram als Du vielleicht denkst und die Beamten sind an strikte Vorschriften und eine lückenlose Dokumentation des Verstoßes gebunden. Findet sich nur eine kleine Ungereimtheit in den Akten des Falles, kann das Verfahren aufgrund einer mangelnden Beweisführung eingestellt werden. Diese Anfechtungen werden zum Beispiel von den Rechtsexperten von "Geblitzt.de" durchgeführt. Bei Falschparken ist die Rechtslage allerdings etwas anders als bei Blitzer-Delikten. Hier ließe sich ein Knöllchen nur anfechten, wenn die Kennzeichnung der Parkfläche nicht sichtbar genug sei und man es als privaten Parkplatz fehlinterpretieren könnte. In diesen Fällen könnte ein Einspruch durchaus Erfolg haben. Andere Fehler, wie falsch ausgefüllte Zettel haben hier allerdings eine deutlich geringere Erfolgschance. In  der Regel empfiehlt es sich also doch noch, einfach in den sauren Apfel zu beißen und die bittere Strafe für das Vergehen zu bezahlen.