Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Das Jugendamt griff ein

Psychoterror & physische Gewalt: Ehepaar quält Kinder für Videos auf YouTube und verliert das Sorgerecht

Wenn Klickzahlen wichtiger sind als die eigenen Kinder …

Unfassbar!

Wir leben in einem Zeitalter, in welchem man am Abend schon fast keinen Film mehr schaut, sondern sich genüsslich vor dem Laptop verkriecht und ein YouTube-Video nach dem anderen anklickt.

Millionen von Menschen versuchen mit ihren Clips andere in ihren Bann zu ziehen und so mit eigenen Videos Geld zu verdienen. Auch Mike und Heather Martin haben einen eigenen Account auf dem Portal und haben in unterschiedlichen Abschnitten eigene kleine Filme hochgeladen. Klickzahlen waren den Besitzern von “DaddyOFive” wichtiger als ihre eigenen Kinder und sie setzen ihnen Psychoterror und physische Gewalt aus.

Vor allem ein “lustiges Prank”-Video zieht alle Register, in welchem Papa Mike dem jüngsten Kind der siebenköpfigen Familie sagt, dass er seine Sachen packen soll und zu Adoptiveltern ziehen wird. Schockiert fängt Cody an zu weinen und versteckt sich in der Badewanne. Sein Dad hingegen löst die Situation nicht auf, sondern erklärt ihm weiterhin, dass er schnell noch ein bisschen Spielzeug einpacken sollte, weil er sonst dafür keine Zeit mehr haben würde …

Auch Töchterchen Emma musste schon häufiger für die Öffentlichkeit leiden, stand meist weinend vor der Kamera und hatte Angst. Sie wurde selbst schon von anderen Familienmitgliedern ins Gesicht geschlagen, nur damit ihr leiblicher Vater Geld mit den Videos verdienen konnte …

(Betrachten auf eigene Gefahr)

Kindesmisshandlung durch Psychoterror

Mehr als 165 Millionen Menschen hatten sich bislang die Clips angesehen, welche vom Vater nun alle offline genommen wurden. Der Grund? Dank einer Online-Petition und den gesammelten 20.000 Stimmen hat sich das Jugendamt das Profil und den Inhalt von “DaddyOFive” einmal angesehen und Mike Martin das Sorgerecht für Emma und Cody entzogen. Beide Kids werden von nun an bei ihrer leiblichen Mutter leben, ihr Vater darf sie nur in Begleitung eines anderen Erwachsenen besuchen.