Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Da ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde, kaufte er sich einfach einen Fake-Führerschein

23-Jähriger beschwert sich bei der Polizei über seinen gefälschten Führerschein

Ein junger Oldenburger bestellte sich über ein dubioses Onlineportal einen neuen Führerschein, da er seinen eigenen vor einiger Zeit abgeben musste. Als er jedoch feststellte, dass er eine Fälschung erhalten hatte, rief er bei der Polizei an, um Dampf abzulassen.

Ein junger Oldenburger bestellte sich über ein dubioses Onlineportal einen neuen Führerschein, da er seinen eigenen vor einiger Zeit abgeben musste. Als er jedoch feststellte, dass er eine Fälschung erhalten hatte, rief er bei der Polizei an, um Dampf abzulassen.​

Späte Erkenntnis

Wer zu schnell ist, mehrere Verstöße kassiert oder betrunken Auto fährt, muss damit rechnen, seinen Lappen loszusein. So erging es auch einem 23-jährigen Oldenburger, der aufgrund eines nicht genannten Vergehens für einige Zeit seinen Führerschein abgeben musste. Da er jedoch weiterhin mobil bleiben wollte, bestellte er sich kurzerhand eine neue Fahrerlaubnis - von einem Anbieter aus England, den er online ausfindig machte. Als er das - offensichtlich gefälschte - Dokument per Post erhielt, war die Enttäuschung des 23-Jährigen groß: Es handelte sich, wie solle es anders sein, um eine billige Replica einer echten Fahrerlaubnis. Denn die stellt bekanntermaßen nur das Landratsamt des jeweiligen Wohnortes aus. Entrüstet beschloss der betrogene Betrüger daraufhin, sich bei der Polizei über die Dokumentenfälschung zu beschweren. Er schilderte den Beamten seine Bestell-Absichten und behauptete, er wäre betrogen worden. Die Polizisten machten ihm allerdings sogleich klar, dass es sich bei der Bestellung des gefälschten Führerscheins um eine Straftat seinerseits handelt. Als dem Mann die kriminelle Handlung bewusst wurde, legte er schnell auf.
 

Dumm gelaufen

Aus der Nummer kam der Oldenburger trotzdem nicht mehr heraus. Zu der gewünschten Anzeige gegen den Internetanbieter mit Sitz in Großbritannien kam es nämlich nicht. Die Polizisten konnten den 23-Jährigen durch die angezeigte Rufnummer ausfindig machen und stellten fest, dass dieser tatsächlich nicht im Besitz einer gültigen Fahrererlaubnis ist. Nun wurde ein Verfahren gegen ihn eingeleitet. Die Aktion war nicht die erste des Mannes: Bereits zwei Mal wurde wegen Fahrens ohne Führerschein gegen ihn ermittelt. Dummheit schützt eben vor Strafe nicht.