Ein 33-jähriger Bahnmitarbeiter beobachtete, wie zwei Frauen am vergangenen Samstag verbotenerweise die Gleise am Bahnhof Hasbergen im Landkreis Osnabrück überqueren wollten. Einer der beiden Frauen gelang die gefährliche Aktion und sie entfernte sich in unbekannte Richtung. Dabei schien sie nicht bemerkt zu haben, dass ihre stark alkoholisierte Weggefährtin ihr nicht folgte, sondern mit ihren hochhackigen Schuhen mitten im Gleisbett stecken geblieben war. Der aufmerksame Bahnmitarbeiter handelte gegenwärtig und rettete der 42-Jährigen damit wohl das Leben. Er alarmierte den Zugführer der heranfahrenden Westfalenbahn, welcher sofort eine Notbremsung einleitete und damit den Zug bei einer Geschwindigkeit von 140 Stundenkilometern zum Stehen brachte. Glücklicherweise wurde niemand der Reisenden durch das abrupte Abbremsen des Zuges verletzt.
Glück im Unglück
Die 42-jährige Frau konnte sich nach dem Nothalt der Bahn schließlich selbst aus ihrer misslichen Lage befreien und fuhr anschließend mit einer anderen Regionalbahn nach Osnabrück. Dort wurde die Feierwütige von der Bundespolizei in Empfang genommen. Trotz eines starken Atemalkoholwertes von über zwei Promille zeigte die aus Nordrhein-Westfalen stammende Frau keinerlei Ausfallerscheinungen. Erwartet die Frau nun eine Strafe für ihre unbedachte Aktion? Da es hierbei um eine Gefährdung des Zugverkehrs kam, muss die Verantwortliche wohl mit einer Strafanzeige rechnen. Zudem kann es zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der Bahngesellschaft kommen. Nachdem die Frau ihren Rausch inzwischen ausgeschlafen hat, wird sie diese Maßnahmen wohl nicht allzu schlimm finden. Vielmehr wird sie froh darüber sein, dass das Ganze für sie noch einmal glimpflich ausgegangen ist.