Das aus der Oberpfalz stammende Paar war am Montag auf dem Weg von Chicago nach München. In der bayerischen Stadt angekommen, hatten die beiden es offenbar eilig. Und zwar so sehr, dass sie ihre persönlichen Unterlagen samt Reisepässe im Gepäckfach vergaßen. Anscheinend fiel dem Paar der Verlust gar nicht auf, denn es ging mit den noch vorhandenen Personalausweisen durch die Grenzkontrollen und fuhr nach Hause. Schließlich fand das Reinigungspersonal des Fliegers die vergessenen Dokumente und übergaben diese der zuständigen Bundespolizei. Als die Beamten die Sachen untersuchten, staunten sie nicht schlecht: Denn neben den Reisepässen des Ehepaares befanden sich auch drei Kassenschecks im Wert von umgerechnet 157.000 Euro. Allerdings schienen die beiden Oberpfälzer noch immer nichts zu bemerken, denn sie meldeten die Dinge weder als vermisst, noch als gestohlen.
Kassenscheck
Der Autor des Buches "Das Bankgeschäft", Georg Obst, erläutert auf Seite 83 des ersten Bands seines Handbuchs für Bankangestellte, dass Kassenschecks "bei der Kasse des Postcheckamts bar abeghoben werden" können. Im Falle des Paares hätte genau diese problemlose Barabhebung dazu führen können, dass eine fremde Person sich des knapp 160.000 Euro wertvollen Erbes hätte bemächtigen können. Denn laut Georg Obst prüft "die Kasse des Postcheckamts bei solchen Schecks nicht, ob der Überbringer zur Abhebung des Betrags berechtigt ist". Hätte das Reinigungspersonal also nicht pflichtbewusst und ehrlich gehandelt, hätte ein jeder Reisende den Kassenscheck ohne weitere Fragen oder Dokumente einlösen und mit 157.000 Euro aus dem Staub sein können.