Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Die wichtigsten Regelungen im Überblick

2017: Das wird sich schon in wenigen Tagen alles ändern

Geld, Daten-Roaming, Straßenverkehr und Gesundheit: Diese Neubeschlüsse und Ordnungen kommen ab nächstem Jahr auf uns zu.

Bye, Bye 2016!

Das alte Jahr neigt sich so langsam aber sicher dem Ende zu und kaum einer kann es noch abwarten, mit neuen Vorsätzen sowie großen Plänen ins Jahr 2017 zu starten. Wir zeigen Euch hier, was sich im nächsten Jahr in Sachen Gesetze und Regelungen in Deutschland ändert.
 

Falscher Fuffziger

Bereits 2016 wurden die fünf-, zehn- und 20-Euro-Scheine gegen sichere und schwerer zu fälschende Banknoten ausgetauscht. Doch erst am 4. April 2017 folgt dann auch der neue Fünfziger. 
 

Höherer Mindestlohn

Direkt im neuen Jahr, ab dem 1. Januar 2017 gibt es mehr Geld für die gleiche Arbeit. Mindestens 8,84 Euro soll ein volljähriger Arbeitnehmer nun Brutto pro Stunde verdienen. Das gleiche gilt auch für den heißbegehrten Minijob unter Schüler und Studenten: Ihr bekommt die gleiche Mindestlohnerhöhung, dürft allerdings trotzdem nicht mehr wie 450 Euro im Monat verdienen, ohne Sozialabgaben zu leisten. Im besten Fall müsst Ihr dann einfach weniger arbeiten, denn um auf die 450 Euro zu kommen, dürft Ihr nur noch 50 Stunden und 54 Minuten im Monat beschäftigt sein.

Angeordnete Rettungsgasse
Wer auf der Autobahn unterwegs ist, muss im Falle eines Unfalls immer in der Lage sein, eine Rettungsgasse zu bilden. Sprich: Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen scheren nach links aus, der Rest fährt auf die rechte Seite, um eine Gasse für Rettungsfahrzeuge frei zu machen. Leider hat das bisher nie wirklich gut funktioniert. Ab 2017 gilt deshalb: Müssen Autos auf einer Autobahn mit zwei Fahrstreifen aufgrund eines Staus plötzlich Schrittgeschwindigkeit fahren oder sogar komplett anhalten, müssen sie sofort eine Rettungsgasse bilden – egal ob dieser Stau durch einen Unfall bedingt ist oder nicht.
 

Cannabis für Schwerkranke

Ein Lichtblick für alle Menschen mit einer Krankheit, die mit ständigen Schmerzen verbunden ist. Ab Frühjahr 2017 tritt nämlich laut der Verbraucherzentrale in Bayern eine neue Regelung in Kraft: Patienten, deren schmerzvolles Leiden nicht mit "herkömmlichen“ Medikamenten verringert werden kann, bekommen dank des "Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ ein Rezept für medizinisches Cannabis ausgestellt, welches beruhigend und schmerzlindernd wirkt. Die einzige Bedingung: Die Patienten sollen dann auch an einer Studie teilnehmen, die ebendiese Wirkung von Marihuana und Co. genauer untersuchen möchte.
 

Kein Daten-Roaming mehr

Pünktlich zu den Sommerferien sollen nächstes Jahr ab dem 15. Juni die Extra-Kosten für Internet und Telefonie im Ausland komplett wegfallen. Das heißt, dass Ihr im Urlaub zum Beispiel zu den gleichen Konditionen surft wie auch zu Hause und nicht immer sowie überall nach WLAN-Hotspots suchen müsst. Ganz schön cool, oder?
 

Bessere Nährwertangaben

Was eigentlich schon seit Mitte Dezember 2016 ein Gesetz ist, soll im nächsten Jahr auf jeden Fall verstärkt ausgebaut werden: Die Verpackungsangaben von Lebensmitteln. Nahrungsmittel-Hersteller müssen nämlich nun auf allen ihren Produkten ausführliche Werte zu Brennwert, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salzgehalt angeben.