Kurz nachdem sie sich von ihrem Angreifer befreien konnte, alarmiert die 18-Jährige umgehend die Polizei und den Krankenwagen. Der Angreifer, der lebensgefährliche Verletzungen im Kopf- und Halsbereich erlitt, wurde in kritischem Zustand in eine nahegelegene Klinik eingeliefert. Zwei Wochen nach der Tat verstirbt der Mann an den Folgen seiner Verletzungen. Nun beginnt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen - und zwar gegen die junge Frau, die sich vor einer Vergewaltigung schützen wollte. Eine Autopsie muss jetzt ergeben, ob die 18-Jährige möglicherweise nicht doch einmal zu oft zugeschlagen hat und so billigend den Tod des Täters in Kauf genommen hat. In einem solchen Falle droht der Französin eine Anklage wegen Mordes, beziehungsweise Totschlags. Nach deutschem Recht könnte die junge Frau, die beteuert aus Notwehr zugeschlagen zu haben, mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen.
Wie die Richter die Attacke und das Handeln des jungen Mädchens bewerten werden, bleibt abzuwarten. Ob man jedoch in Todesangst zählt, wie oft man seinen Angreifer schlagen darf, sodass dieser von einem ablässt, aber keine schlimmeren Verletzungen davon trägt, bleibt dahingestellt ...