Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Mit dem High Heel abgewehrt: Täter verstirbt zwei Wochen später in Krankenhaus

Mord oder Notwehr: 18-Jährige muss sich wegen High-Heel-Attacke verantworten

Es hört sich an wie ein Scherz: Eine 18-jährige Französin muss sich möglicherweise wegen Mordes verantworten, weil sie die sexuell motivierte Attacke eines Unbekannten abgewehrt hatte.

Tatbestand

Am Tag der Tat war die Teenagerin alleine auf einem öffentlichen Platz in Bordeaux unterwegs, als plötzlich eine Gestalt in der Dunkelheit auf sie zusteuert. Es ist ein Mann in den Dreißigern, betrunken und aggressiv. Sofort fängt er an, das Mädchen zu begrapschen. Greift ihr an die Brüste und in den Schritt. Auch nach wiederholtem Bitten und Flehen, aufzuhören, bedrängt der Mann die 18-Jährige weiter. Den Betrunkenen scheint es nicht im Geringsten zu interessieren, was die junge Französin sagt. Während des Gerangels verliert das Mädchen einen ihrer High Heels. Er liegt neben ihr auf der Erde. Verzweifelt greift sie nach dem hohen Schuh, bekommt ihn zu fassen und schlägt damit auf den Mann ein. Dieser hört erst auf sie anzufassen, als er in Ohnmacht fällt.
 

Mord oder Notwehr?

Kurz nachdem sie sich von ihrem Angreifer befreien konnte, alarmiert die 18-Jährige umgehend die Polizei und den Krankenwagen. Der Angreifer, der lebensgefährliche Verletzungen im Kopf- und Halsbereich erlitt, wurde in kritischem Zustand in eine nahegelegene Klinik eingeliefert. Zwei Wochen nach der Tat verstirbt der Mann an den Folgen seiner Verletzungen. Nun beginnt die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen - und zwar gegen die junge Frau, die sich vor einer Vergewaltigung schützen wollte. Eine Autopsie muss jetzt ergeben, ob die 18-Jährige möglicherweise nicht doch einmal zu oft zugeschlagen hat und so billigend den Tod des Täters in Kauf genommen hat. In einem solchen Falle droht der Französin eine Anklage wegen Mordes, beziehungsweise Totschlags. Nach deutschem Recht könnte die junge Frau, die beteuert aus Notwehr zugeschlagen zu haben, mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. 

Wie die Richter die Attacke und das Handeln des jungen Mädchens bewerten werden, bleibt abzuwarten. Ob man jedoch in Todesangst zählt, wie oft man seinen Angreifer schlagen darf, sodass dieser von einem ablässt, aber keine schlimmeren Verletzungen davon trägt, bleibt dahingestellt ...