Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Ein Mann aus Unterfranken muss für seine Hass-Parolen gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden hinter Gitter

Anderthalb Jahre Gefängnis für Facebook-Hetzer!

Seit dem Beginn der Flüchtlingskrise wird Facebook zunehmend als Forum für hitzige Diskussionen genutzt. Viele Nutzer vergreifen sich nicht selten in der Wortwahl, heftige Beleidigungen und Ausländerhetze sind fast zur Gewohnheit geworden. Die Justiz hat nun reagiert – und einen Mann aus Unterfranken zu 18 Monaten Haft verurteilt.

Seit dem Beginn der Flüchtlingskrise wird Facebook zunehmend als Forum für hitzige Diskussionen genutzt. Viele Nutzer vergreifen sich nicht selten in der Wortwahl, heftige Beleidigungen und Ausländerhetze sind fast zur Gewohnheit geworden. Die Justiz hat nun reagiert – und einen Mann aus Unterfranken zu 18 Monaten Haft verurteilt. 

Es ist erschreckend: Unter nahezu jedem veröffentlichten Flüchtlingsbeitrag diverser Zeitungen, Fernsehsender oder auch Privatpersonen, findet man erschreckend aggressive Kommentare. Auch eigenständige Postings, die Hass-Parolen und Beleidigungen enthalten, erscheinen immer wieder auf der Timeline des Social Networks Facebook. In den meisten Fällen werden diese Hetz-Postings von den jeweiligen Betreibern der Seiten gelöscht oder gemeldet. Die Justiz griff bisher eher selten ein, doch das hat sich nun geändert.

Haftstrafe trotz Berufung
Für Volksverhetzung und öffentliche Aufforderung zu Straftaten drohen bis zu fünf Jahre Haft. Obwohl Hassprediger in vielen Fällen bisher nur Bewährungsstrafen erhielten, griff das Landgericht Würzburg vergangenen Montag deutlich konsequenter durch: Ein Mann, welcher bereits 2014 auf Facebook gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden hetzte, erhielt eine Haftstrafe von 18 Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Kitzingen bereits zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteil. Da der Verurteile in Berufung ging, wurde der Fall nun vor dem zuständigen Landgericht erneut aufgerollt. Dass die Haftstrafe im zweiten Prozessakt milder ausfiel, hatte laut den zuständigen Richtern den Grund, dass der Franke seine Taten nach eigenen Angaben mittlerweile bereue. Aufgrund seines langen Vorstrafenregisters war eine Haftstrafe von 18 Monaten jedoch unumgänglich.

Erschreckender Trend

Äußerungen wie: Man solle Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Helfer "an die Wand stellen und standrechtlich erschießen, wegen Verrat am deutschen Volk“ und Menschen sollten "in Auschwitz in den Ofen“ sind Auszüge der erschreckenden Beiträge, die den Mann aus Unterfranken nun ins Gefängnis bringen. Bisher fällten Richter bei ähnlichen Fällen ein eher sanftes Urteil. Der Chef einer örtlichen Sicherheitsfirma aus dem sächsischen Bautzen erhielt beispielsweise eine Geldstrafe von 1.400 Euro, nachdem er im Internet schrieb, es würden bisher noch zu wenige Asylunterkünfte brennen. Die Justiz will mit der aktuellen Verurteilung ein Zeichen setzen – denn hetzerische Beiträge und Kommentare sind längst keine Seltenheit mehr und gewiss kein Kavaliersdelikt. Die Zahl der von Privatpersonen gemeldeten Fälle stieg von 1.119 im Jahr 2014 auf 3.084 im Jahr 2015. Auch die Politik reagierte bereits.

Moralische Grundsätze

Bundesjustizminister Heiko Maas kritisiert, dass die betroffenen sozialen Netzwerke die entsprechenden Beiträge erst viel zu spät entfernen würden und Innenminister Thomas de Maizière stellt klar: "Unsere Gesellschaft hat moralische Grundsätze – offline wie online“. Genau diese moralischen Grundsätze sollten in Zukunft endlich wieder eingehalten werden. Das Äußern von Meinungen ist in jedem Fall in Ordnung – solange dabei keine Mitmenschen beleidigt, diskriminiert oder bedroht werden. Wo früher noch der Kontakt zu den öffentlichen Medien nötig war, um seine Meinung verbreiten zu können, reicht es heute aus, einen Beitrag am heimischen PC zu erstellen. Diese Freiheit ist eine tolle Möglichkeit, doch sollte auch verantwortungsvoll genutzt werden. Denn Volksverhetzung ist und bleibt eine Straftat – auch online!