Es ist erschreckend: Unter nahezu jedem veröffentlichten Flüchtlingsbeitrag diverser Zeitungen, Fernsehsender oder auch Privatpersonen, findet man erschreckend aggressive Kommentare. Auch eigenständige Postings, die Hass-Parolen und Beleidigungen enthalten, erscheinen immer wieder auf der Timeline des Social Networks Facebook. In den meisten Fällen werden diese Hetz-Postings von den jeweiligen Betreibern der Seiten gelöscht oder gemeldet. Die Justiz griff bisher eher selten ein, doch das hat sich nun geändert.
Haftstrafe trotz Berufung
Für Volksverhetzung und öffentliche Aufforderung zu Straftaten drohen bis zu fünf Jahre Haft. Obwohl Hassprediger in vielen Fällen bisher nur Bewährungsstrafen erhielten, griff das Landgericht Würzburg vergangenen Montag deutlich konsequenter durch: Ein Mann, welcher bereits 2014 auf Facebook gegen Flüchtlinge, Ausländer und Juden hetzte, erhielt eine Haftstrafe von 18 Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zuvor hatte ihn das Amtsgericht Kitzingen bereits zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteil. Da der Verurteile in Berufung ging, wurde der Fall nun vor dem zuständigen Landgericht erneut aufgerollt. Dass die Haftstrafe im zweiten Prozessakt milder ausfiel, hatte laut den zuständigen Richtern den Grund, dass der Franke seine Taten nach eigenen Angaben mittlerweile bereue. Aufgrund seines langen Vorstrafenregisters war eine Haftstrafe von 18 Monaten jedoch unumgänglich.