Wo die ausländischen Behörden vermehrt die Namensgebung durch Hollywood-Bekanntheiten stoppen, legen deutsche Ämter wert darauf, die Kirch im Dorf zu lassen. So ist es hierzulande untersagt, sein Neugeborenes "Satan" nennen zu wollen. Von örtlichen Standesämtern wurden zudem die Gesuche "Waldmeister" und "Whiskey" abgelehnt.
Pepsi-Carola
Dass es dennoch Eltern gibt, die sich mit ihrer ungewöghnlichen Namenswahl durchsetzen konnten, bewiesen 1959 Heinrich Zimmermann und seine Frau. Diese gaben ihrer Tochter den stark-Marken-fixierten Namen "Pepsi-Carola". Doch, wie die heute 57-Jährige stolz verkündet, handelt es sich bei ihrem verrückten Namen nicht um einen Gag, sondern tatsächlich um Hommage an den Limonanden-Hersteller. Dieser feierte die Einführung seiner Limonade auf dem deutschen Markt am 4. Mai 1959 - dem Jahr, in dem die Hamburgerin geboren wurde. In feinster Werbemanier versprach der US-Konzern allen Eltern, die ihre Neugeborenen offiziell den Vornamen "Pepsi" geben würden, 10.000 DM und 16 Jahre lang Geburtstags- und Weihnachtsgeschenke für das Kind. Kuriose Geschichte, oder? Pepsi-Carola Krohn findet ihren Namen nicht schlimm - im Gegenteil. Kein Wunder: Sie wurde ja auch 16 Jahre dafür entschädigt.