Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Der Fall soll endlich zu den Akten gelegt werden

Kendrick Lamar: Einigung in Copyright-Klage

Nachdem Kendrick Lamar 2014 der Copyright-Verletzung angeklagt wurde, soll es in dem Fall nun früher zu einer Einigung gekommen sein als erwartet.

Stehen kurz vor der Einigung

Der Rechtsstreit um eine Copyright-Verletzung von Kendrick Lamar kann scheinbar früher beendet werden als erwartet. Beide Parteien sollen in dem Prozess kurz vor einer Einigung stehen.

Die Jazz Musiker Eric Reed und Willie Jones III hatten Lamar vorgeworfen, den Rhythmus aus ihrem Track „The Thorn“ kopiert und in seinem eigenen Song „Rigamortis“ verwendet zu haben, welcher 2011 auf seinem Album „Section.80“ erschien. Dabei soll der Rapper den beiden von seinem Vorhaben weder Bescheid gegeben noch sie um ihr Einverständnis gebeten haben.

KENDRICK LAMAR "RIGAMORTIS": BLOWHIPHOPTV.COM
KENDRICK LAMAR "RIGAMORTIS": BLOWHIPHOPTV.COM

Kein Kommentar zur Klage

Die beiden hatten Lamar im September 2014 auf rund 884.000 Euro verklagt, um Kosten für verlorene Einnahmen, Schadensersatz, Anwaltskosten und Lizenzgebühren abzudecken. Zusätzlich forderten die Musiker Rechte an Lamars Song. Nun scheint eine Einigung früher in Sicht zu sein als bisher erwartet. Gerichtliche Dokumente bestätigten, dass sich beide Seiten geeinigte haben und nur noch die Unterschriften fehlen.

Der Rapper selbst hat den aktuellen Status der Klage noch nicht kommentiert.

WIllie Jones III - The Thorn
WIllie Jones III - The Thorn