Hoverboard geht in Flammen auf, Kunde verklage Hersteller
In New York ging vor wenigen Tagen ein sogenanntes Hoverboard in Flammen auf. Der Käufer verklagt nun die Herstellerfirma „Swagway“.
In New York ging vor wenigen Tagen ein sogenanntes Hoverboard in Flammen auf. Der Käufer verklagt nun die Herstellerfirma „Swagway“.
Die wohl coolste Erfindung in diesem Jahr hat viele Namen. So kann man die coolen Teile Hoverboards, Segways, balancierenden Skateboards, Hightech Waveboards oder auch IQ Hawk nennen. Hierbei wurde ein Skateboard mit einem Segway gepaart und verlor seinen eigentlichen Lenker.
Die Geräte steuert man über die Gewichtsverlagerung, kann mit einer vollen Batterie um die 20 Kilometer zurücklegen und schafft einen Geschwindigkeit von bis zu 15 km/h - Ausnahmen bestätigen die Regel.
Hört sich cool an, ist es nicht unbedingt, denn: Das Fahren mit einem elektronischen Skateboard im öffentlichen Straßenverkehr ist in Deutschland verboten und lebensgefährlich!
Die neuesten Hoverboard-Schlagzeilen lesen sich wie folgt: Michael Brown kaufte in New York eines der Skateboards für umgerechnet 350 Euro und schenkte dies seinen Kindern zum Chanukka-Fest. 45 Minuten nachdem der Inhaber sein neues Spielzeug in die Steckdose steckte, fing das Teil Feuer. Nun verklagt der Familienvater den Hersteller „Swagway“ und möchte für den entstandenen Schaden entschädigt werden.
„Der Brand war so stark, dass man die Feuerwehr habe verständigen müssen. Diese rückten aus und löschten das Feuer. […] Michael Browns Haus wurde durch dieses Ereignis deutlich beschädigt“, erklärte der vertretende Anwalt.
Dies ist bereits der zehnte gemeldete Brandfall in den USA, welcher von einem defekten elektronischen Skateboard ausgelöst wurde. Online-Versandhändler wie Amazon haben die Boards bereits von ihrer Seite genommen und den Kunden Sicherheitshinweise zukommen lassen.
Mittlerweile kann man sich überlegen, ob man das bereits erstandene Spielzeug zurückgeben oder es weiterhin behalten möchte.
Eine Verhandlung im Fall Michael Browns ist für Januar angesetzt.