Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Das Recht ist auf ihrer Seite

Beyoncé und Jay Z gewinnen „Drunk In Love”-Gerichtsverfahren

Beyoncé und Jay Z konnten einer „Drunk In Love“ Copyright-Klage entgehen.

Die Beiden wurden von einer Sängerin verklagt

Monika Miczura Juhasz, auch unter dem Namen Mitsou bekannt, verklagte Beyoncé, Jay Z und deren Produzenten Timbaland letztes Jahr im Dezember. Sie behauptete, dass das Trio alte Aufnahmen von einem von ihr gesungenen Volkslied ohne ihre Zustimmung digital verändert habe und in der Produktion von „Drunk In Love“ benutze.

Die Klage wurde nun abgelehnt

Mitsou fragte ein New Yorker Gericht, ihre angeblichen Schäden einzuräumen und forderte, dass der Track erst dann wieder in der Öffentlichkeit gespielt werden darf, wenn ihre Aufnahmen daraus entfernt wurden. Trotz der Anforderungen wurde der Fall von einer Richterin des Gerichthofs abgelehnt.

Mitsou kann sich laut dieser nicht auf das Gesetz berufen, da sich dies nur auf einen Namen, Portrait, Bild oder Stimme bezieht, welches ohne schriftliche Einverständniserklärung für Werbemaßnahmen benutzt wird. Somit kann man literarische und künstlerische Ausdrucksformen nicht anklagen. Da das Lied und Video von “Drunk In Love” eine Form des künstlerischen Ausdrucks ist, entfallen sie aus der oben genannten Kategorie. Da war die Richterin wohl ein großer Fan von Queen B... Glück gehabt!