Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Verbot ihres ersten Vornamens

Rihanna: Zoff mit "Batman"-Unternehmen

Rihanna liefert sich gerade einen Markenrechtsstreit, weil sie gerne ihren Vornamen Robyn für ein neues Projekt verwenden möchte.

Neues Onlinemagazin von Rihanna

Wenn es um Markenrechtsangelegenheiten geht, kennen die meisten Unternehmen keinen Spaß. Das hat nun auch Rihanna zu spüren bekommen und darf sich nun einen Rechtsstreit aufgrund ihres Vornamens liefern.

Die Sängerin wurde eigentlich als Robyn Rihanna Fenty geboren. Ihren ersten Vornamen wollte sich die 27-Jährige nun markenrechtlich schützen lassen, denn sie plant, ein Onlinemagazin unter diesem Namen zu veröffentlichen. Soweit alles sinnvoll, nur erheben jetzt die „Batman“-Inhaber Einspruch gegen den Antrag.

Rihanna, Kanye West & Paul McCartney - "FourFiveSeconds"
Rihanna, Kanye West & Paul McCartney - "FourFiveSeconds"

Name erinnert zu stark an Batmans Robin

"DC Entertainment" gehören alle Rechte an der berühmten Superhelden-Serie „Batman“. Diese wollen die Verwendung von Rihannas erstem Vornamen unter allen Umständen verhindern. Sie haben die Befürchtung, dass es zu Verwechslungen mit Robin, dem wichtigen Nebendarsteller in „Batman“, kommen kann.

Und genau aus diesem Grund hat das Unternehmen, welches Teil von "Warner Brothers" ist, nun eine Beschwerde bei dem US Patent- und Markenrechtamt eingereicht, mit der Begründung, dass sich die beiden Namen einfach zu ähnlich sind. Bereits 1990 wurde ein eigenes „Robin“ Comic Buch von "DC Entertainment" veröffentlicht. Deshalb könnten Fans nun irregeführt werden, falls Rihanna auch eine Magazin-Veröffentlichung durchsetzt.