Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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“Yeezy Sound”

Kanye West: Will er tatsächlich seinen eigenen Musik-Streaming-Dienst ins Leben rufen?

Der Musiker hat sich den Namen “Yeezy Sound” rechtlich schützen lassen. Doch was hat er damit vor?

“Yeezy Sound”

Am späten Mittwochabend, den 08. November 2017 erklärte ein Journalist des Magazins “Independent”, dass Kanye West sich einmal wieder hat etwas Neues einfallen lassen und sich bei der Bundesmarkenanmeldungen hat blicken lassen. Genau genommen ließ er sich den Namen “Yeezy Sound” rechtlich schützen und soll an einem neuen Projekt arbeiten.

Fans des Musikers fragen sich seither, was West als Nächstes vor hat: Ist es vielleicht nur der Titel eines neuen Songs? Oder ist “Yeezy Sound” doch für ein Label bestimmt oder gar der Name eines bald erscheinenden Musik-Streaming-Dienstes?

Die Website “Tantalizing Trademarks” ist diesen Fragen auf den Grund gegangen und kam zu folgender Antwort: Am 02. November soll Kanye im Auftrag seiner eigenen Firma “Mascotte Holdings” den Antrag eingereicht und vermerkt haben, dass der Name fürs “Streamen von Musik, Audio, Bilder, Videos und andere Beiträge im Internet, auf Mobiltelefonen, im Netzwerk und anderen Computern” verwendet werden darf.

West selbst hat sich zu seinen neuen Ideen selbst bislang noch nicht zu Wort gemeldet.