Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Sinnvoll oder sinnlos?

Beyoncé will den Namen ihrer Tochter als Schutzmarke eintragen lassen

Wer zukünftig den Name “Blue Ivy Carter” für kommerzielle Zwecke verwenden will lässt lieber die Finger davon.

Sie lässt nichts unversucht

Sängerin Beyoncé soll ihre fünfjährige Tochter nun angeblich in einen Mini-Mogul verwandeln wollen, indem sie den Name “Blue Ivy Carter” für Schönheitsprodukte, Mode und Elektronik rechtlich schützt. Laut “TMZ.com" umfasst die Schutzmarke Sachen wie Haarpflege, Kleidung, mobile Geräte, Videospiele und viele andere Produkte.

Quellen behaupten, dass die Papiere bald unterzeichnet werden und die Schutzmarke somit in nächster Zukunft aktiv sein wird.

Anlauf Nummer zwei

Es ist nicht das erste Mal, dass Beyoncé und ihr Ehemann Jay Z versucht haben, die Rechte für den Namen ihrer Tochter zu kaufen. Kurz nachdem das Paar im Januar 2012 zum ersten Mal Eltern geworden waren, versuchten sie “Blue Ivy” zu schützen. Der Antrag wurde jedoch vom US-amerikanischen Patent- und Markenamt abgelehnt, da es bereits seit 2009 eine Partyfirma mit dem Namen “Blue Ivy Events” gibt.

In 2013 berichtete Jay Z über die gescheiterten Bemühungen und erklärte, dass das Hip-Hop-Superpaar eigentlich niemals etwas mit dem Urheberrecht tun wollte. Einige Berichte deuteten jedoch darauf hin, dass Beyoncé ihre eigene “Blue Ivy”-Kinderbekleidungskollektion auf den Markt bringen wollte.

Unkommerzielle Absichten

“Leute versuchten Produkte mit dem Namen unseres Kindes herzustellen und wir wollten nicht, dass jemand den Namen unseres Babys benutzt", erklärte Jay Z in einem Interview mit “Vanity Fair”. "Es ging nicht darum unser Vermögen zu vermehren, sondern alleine um den Schutz. Denn wie Sie sehen, haben wir noch nichts mit ihrem Namen gemacht.”

Es ist nicht ganz klar, ob die jüngste Schutzmarken-Aktion der Stars nur die Namensrechte ihrer Tochter wahren will oder sie diesen für Konsumgüter beanspruchen möchte.