Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Eine ununterbrochene Fehde?

Muss sich Beyoncé bald vor Gericht verantworten?

Sängerin Beyoncé wird verklagt, da sie das Logo des Labels ihres Mannes, ohne Erlaubnis, in einem ihrer Musikvideos benutzt haben soll.

Was ist passiert?

In der Musikbranche ist es nicht ungewöhnlich Meinungsverschiedenheiten vor Gericht zu klären. Kurz gesagt, es kommt häufig vor. Nun scheint sich Beyoncé auch in dieser Situation wiederzufinden.

Artist Dwayne Walker behauptet, dass er im Jahre 1995 angestellt wurde, um das Logo des Plattenlabels "Roc-A-Fella" zu entwerfen. Schon in der Vergangenheit war Walker von seiner Behauptung überzeugt und leitete deshalb ein Gerichtsverfahren gegen Rapper Jay Z, seinen früheren Geschäftspartner Damon Dash und Verantwortliche der "Universal Music Group" ein. Dabei verlangte er rund 6,7 Millionen Euro.

Seine Forderung wurde im September abgelehnt, da er es nicht beweisen konnte. Und somit kommt Beyoncé ins Spiel.

Im Mittelpunkt

Queen Bey, welche sich nun im Visier von Dwayne Walker befindet, soll nun für ihn die Taschen leeren. Walker ist der Auffassung, dass die R&B-Künstlerin ihn niemals um Erlaubnis gebeten hätte, um das Logo in ihrem 2013 gedrehten Videoclip "Drunk in Love" einbeziehen zu dürfen. Gerichtliche Dokumente, die dem Nachrichtenportal "TMZ" vorliegen, würden dies genauer erläutern. Aus den Unterlagen soll hervorgehen, dass Walker das Gericht darum bitte, die Ausstrahlung des Musikclips zu verbieten und eine Aufteilung der Gewinnbeträge zu erteilen.

Das Logo

In einem kurzen Abschnitt des Videos ist zu sehen, wie Jay Z einen Anhänger trägt, der mit Diamanten besetzt ist und das Logo des Labels wiederspiegelt. Dennoch ist Hova, bürgerlich Shawn Corey Carter, nicht in der Anklage erwähnt worden. Hoffen wir, dass sich die ganze Sache klärt.