Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Gerichtsurteil: Facebook darf User nicht zwingen, echte Namen zu verwenden

Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) erklärte das Berliner Landgericht einige Nutzungsbedingungen und Voreinstellungen von Facebook für rechtswidrig - darunter befindet sich auch der Zwang für User, ihre echten Namen verwenden zu müssen.

Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) erklärte das Berliner Landgericht einige Nutzungsbedingungen und Voreinstellungen von Facebook für rechtswidrig - darunter befindet sich auch der Zwang für User, ihre echten Namen verwenden zu müssen.

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Klares Urteil

Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits 2015 gegen des Social-Media-Giganten Facebook geklagt hatte, fällte das Berliner Landgericht nun  ein erstes Urteil: Mit seinen jetzigen Nutzungs- und Datenschutzbedingungen, sowie diversen Voreinstellungen verstößt das Unternehmen gegen geltendes deutsches Recht. "Facebook versteckt datenschutzunfreundliche Voreinstellungen in seinem Privatsphäre-Center, ohne bei der Registrierung ausreichend darüber zu informieren", erklärt der "vzbv"-Rechtsreferent Heiko Dünkel in einer Pressemitteilung des Verbands. 

Das passiert mit Euren Daten

Eine bewusste Einwilligung kann demnach nur erfolgen kann, wenn Anbieter ihre Nutzer klar und verständlich über die Art, den Umfang und den Zweck ihrer Datennutzung informieren. Wusstet Ihr zum Beispiel, dass Eure Facebook-App automatisch die Ortungsdienste aktiviert und Euren aktuellen Standort mit Euren Freunden teilt? Eine weitere Voreinstellung ist, dass Suchmaschinen einen Link zu Eurem Profil erhalten, sodass es durch Google und Co. gefunden werden kann. Facebook konnte bisher außerdem Eure Namen und Profilbilder "für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte" einsetzen und sämtliche Daten in die USA weiterleiten, wie der "vzbv" in einer Pressemitteilung berichtet.

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No Name

Die Richter des Berliner Landgerichts erklärten, dass diese und weitere Voreinstellungen in Deutschland rechtswidrig sind. Es wird demnach nicht gewährleistet wird, dass diese vom Nutzer überhaupt zur Kenntnis genommen werden, da sie teilweise nur unverständlich im Kleingedruckten der Bestimmungen zu finden sind. Auch die Pflicht, sich mit seinem echten Namen registrieren zu müssen, ist hinfällig. "Anbieter von Online-Diensten müssen Nutzern auch eine anonyme Teilnahme, etwa unter Verwendung eines Pseudonyms, ermöglichen. Das schreibt das Telemediengesetz vor", erklärt Heiko Dünkel weiter.

Die Klage des "vzbv" enthielt noch weitere Punkte, von denen einige aber auch zurückgewiesen wurden. So bleibt die Werbeaussage "Facebook ist kostenlos" weiterhin zulässig. Der "vzbv" argumentierte, dass die Verbraucher die Nutzung des Netzwerks zwar nicht in Euro bezahlen würden, dafür "aber mit ihren Daten", wie der Verband in seiner Pressemitteilung verkündet. Diese immaterielle Gegenleistung sieht das Gericht allerdings nicht als "Kosten" an, weshalb der Klagepunkt nicht akzeptiert wurde.

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Wie wird es weitergehen

Obwohl das Urteil stark zugunsten des "vzbv" ausgefallen ist, planen beide Parteien in Berufung zu gehen und weitere Punkte anzufechten. In einer Stellungnahme erklärte Facebook der "Welt" zufolge, dass die Entscheidung des Gerichts sorgfältig überprüft wird und das Unternehmen hart daran arbeiten würde, seine Nutzungs- und Datenschutzrichtlinien verständlicher zu gestalten.