Wir alle werden ab und zu mal krank, liegen verschnupft im Bett oder befinden uns die meiste Zeit des Tages auf der Toilette. Vom Arzt des Vertrauens wurden wir ebenfalls krankgeschrieben, haben die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Chef vorgelegt und werden die komplette Woche nicht ins Büro kommen. Doch muss man sich nach einer Krankschreibung tatsächlich nur in den eigenen vier Wänden aufhalten oder darf man auch ein wenig Spaß haben?
Jeder Arbeitnehmer sollte in diesem Fall seine Rechte und Pflichten kennen und wissen, dass man mit einer Krankheit nicht immer unwillkürlich bestraft sein muss. Stattdessen darfst Du die folgenden Dinge trotzdem tun, obwohl Du von Deiner Arbeit freigestellt bist:
Spazieren gehen
Egal ob krank oder nicht, ein Spaziergang an frischer Luft hilft einem jeden Menschen dabei, dass sich das Immunsystem richtig erholen und stärken kann. Mach Dir also keine Sorgen, solltest Du im Park einem Arbeitskollegen über den Weg laufen. In einen Busch springen und Dich verstecken musst Du nicht.
Essen gehen
Laut dem Recht für Arbeiter darfst Du, wenn Du krankgeschrieben bist, selbst in einem Restaurant essen gehen und es Dir gut gehen lassen. Total volllaufen solltest Du Dich trotzdem nicht, denn alkoholische Getränke sorgen nicht dafür, dass sich Dein Körper schneller ausruht.
Shoppen gehen
Auch im Supermarkt musst Du Dich nicht plötzlich hinter der Aktionsware verstecken, solltest Du einem bekannten Gesicht über den Weg laufen. Schließlich muss Dir jemand frisches Obst, Tee und Medikamente kaufen, damit Du schnell wieder gesund werden kannst. Gegen einen warmen Pullover, flauschige Socken und einen Schal kann Dir Dein Chef auch nichts sagen. Einen ausgiebigen Shopping-Tag im Einkaufszentrum solltest Du nach dem Einreichen Deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trotzdem nicht einplanen.