Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
Das sagt die Rechtslage

Urlaub, Kino und Co.: Das darfst du tun, wenn du krankgeschrieben bist

Da hast Du Dir gerade wieder eine Grippe eingefangen, wurdest vom Arzt krankgeschrieben und ruhst Dich im Bett aus. Schon klopfen Freunde an Deiner Haustür an und wollen mit Dir ins Kino gehen. Sagst Du ihnen zu oder lehnst Du das Angebot ab?

Spaß trotz Krankheit?

Wir alle werden ab und zu mal krank, liegen verschnupft im Bett oder befinden uns die meiste Zeit des Tages auf der Toilette. Vom Arzt des Vertrauens wurden wir ebenfalls krankgeschrieben, haben die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Chef vorgelegt und werden die komplette Woche nicht ins Büro kommen. Doch muss man sich nach einer Krankschreibung tatsächlich nur in den eigenen vier Wänden aufhalten oder darf man auch ein wenig Spaß haben?

Jeder Arbeitnehmer sollte in diesem Fall seine Rechte und Pflichten kennen und wissen, dass man mit einer Krankheit nicht immer unwillkürlich bestraft sein muss. Stattdessen darfst Du die folgenden Dinge trotzdem tun, obwohl Du von Deiner Arbeit freigestellt bist:

Spazieren gehen
Egal ob krank oder nicht, ein Spaziergang an frischer Luft hilft einem jeden Menschen dabei, dass sich das Immunsystem richtig erholen und stärken kann. Mach Dir also keine Sorgen, solltest Du im Park einem Arbeitskollegen über den Weg laufen. In einen Busch springen und Dich verstecken musst Du nicht.

Essen gehen
Laut dem Recht für Arbeiter darfst Du, wenn Du krankgeschrieben bist, selbst in einem Restaurant essen gehen und es Dir gut gehen lassen. Total volllaufen solltest Du Dich trotzdem nicht, denn alkoholische Getränke sorgen nicht dafür, dass sich Dein Körper schneller ausruht.

Shoppen gehen
Auch im Supermarkt musst Du Dich nicht plötzlich hinter der Aktionsware verstecken, solltest Du einem bekannten Gesicht über den Weg laufen. Schließlich muss Dir jemand frisches Obst, Tee und Medikamente kaufen, damit Du schnell wieder gesund werden kannst. Gegen einen warmen Pullover, flauschige Socken und einen Schal kann Dir Dein Chef auch nichts sagen. Einen ausgiebigen Shopping-Tag im Einkaufszentrum solltest Du nach dem Einreichen Deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trotzdem nicht einplanen.

Ins Kino oder aufs Konzert gehen

Selbst wenn man krankgeschrieben ist und vielleicht nicht jede zehn Minuten auf die Toilette rennen muss, darf man rechtlich gesehen ins Kino oder Theater gehen und sich ein Stück anschauen. Sollten Dich Arbeitskollegen hingegen bei einem Festival oder Konzert erwischen, sieht es eher weniger gut aus. Auch eine Party im Club ist strengstens untersagt, solltest Du Deinen Job auch weiterhin haben wollen. Schließlich sorgen letztere Veranstaltungen nicht für eine schnellere Genesung.

Sport treiben
Solltest Du tatsächlich eine Grippe haben, ist Dir wahrscheinlich nicht nach einem Workout und einer menge Schweiß zu Mute. Dennoch kann Dir niemand das Sporttreiben verbieten, solltest Du Dich nach einer erfolgreichen Session besser fühlen. Manche Krankenkassen bezahlen einem jeden Krankgeschriebenen sogar einige Sportaktivitäten, welche dafür sorgen sollen, dass Du schneller wieder gesund wirst.

Urlaub machen
Wurdest Du wegen einer Grippe krankgeschrieben und Deine Halsschmerzen bringen Dich fast um? Dann kannst Du gut und gerne einen Entspannungstag an der See einplanen, sollte Dir Dein Arzt ein wenig Ruhe verordnet haben. Mit einer Magen-Darmgrippe oder anderen Krankheiten, bei welchen Du Deine Toilette immer mal wieder aufsuchen musst, solltest Du hingegen Dein Bett hüten und Dich entspannen.

Mit Freunden treffen

Nur, weil Du krank geworden bist, musst Du nicht zwangsläufig einige wichtige Termine verschieben. Mit Deinen Freunden kannst Du Dich zum Beispiel treffen und gemeinsam mit ihnen ins Kino gehen oder ein Restaurant aufsuchen. Doch auch hier gilt: Finger weg vom Alkohol.

Im Groben und Ganzen muss sich jede Aktivität, bei welcher Dich Dein Chef zu Gesicht bekommt, positiv auf die entsprechende Erkrankung auswirken und zu einer schnelleren Genesung beitragen. Solltest Du Dich vorzeitig wieder gesund fühlen, kannst Du im Übrigen auch einfach wieder zur Arbeit gehen. Die eingereichte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung war nur eine Prognose des Arztes und kann jederzeit aufgehoben werden.