Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Gehaltsdifferenz zwischen den Geschlechtern aufdecken

Lohntransparenz-Gesetz: Jetzt könnt Ihr erfahren, was Eure Kollegen verdienen

Ab dem 6. Januar 2018 können Angestellte dank des Lohntransparenz-Gesetzes einsehen, welche Gehälter die Kollegen erhalten. Jedoch gilt dies nur für Arbeitnehmer die Teil eines Konzerns sind, der mehr als 200 Mitarbeiter beschäftigt.

30 Prozent weniger Lohn 

Über Geld spricht man nicht, heißt es. Doch, warum eigentlich nicht? Schließlich ist es doch nur Fair zu wissen, was der Kollege, der tagtäglich dieselbe Arbeit ausführt, verdient. Bisher galt, was monatlich auf dem Bankkonto eines jeden landet, bleibt dessen Privatsache. Dies ändert sich zum 6. Januar 2018 für alle Arbeitnehmer, die bei einem Unternehmen angestellt sind, das 200 oder mehr Mitarbeiter beschäftigt. Das betrifft Stand heute etwa 18.000 Firmen in Deutschland. Die Intention hinter der  verabschiedeten Lohntransparenz soll sein, dass besonders Frauen einsehen können, was männliche Kollegen im selben Arbeitsumfeld verdienen. Denn auch 2018 verdienen Frauen im Schnitt zwischen 22 und 30 Prozent weniger als Männer. Zudem erhält das weibliche Geschlecht durchschnittlich 53 Prozent weniger Rente und somit deutlich häufiger von Altersarmut betroffen. 

Was verdienst Du? 
"Frauen arbeiten oft mehr und bekommen dafür weniger", so Bundesfamilienministerin Katarina Barley von der SPD in einem Resümee zur Veröffentlichung des Gleichstellungsberichts der Bundesregierung. Die sogenannte "Gender Pay Gap"  verdeutlicht, dass Frauen deutlich benachteiligt bezahlt werden. Als mögliche Gründe benennt eine Studie des Instituts für deutsche Wirtschaft in Köln die Punkte Berufserfahrung, Branche, Unternehmensgröße und Verantwortung. Mit der Verabschiedung des Lohntransparenz-Gesetzes am 6. Januar soll also besonders weiblichen Angestellten ermöglicht werden, zu erfahren, welche Gehaltsforderungen sie stellen könnten. Eine Einsicht kann jedoch nur erfolgen, wenn folgende Punkte erfüllt sind.

So erfahrt Ihr, welche Gehälter Eure Kollegen bekommen:

  • Das Unternehmen muss über einen Betriebsrat verfügen und mindestens 200 Angestellte vorweisen.
  • Informationen und Auskünfte erhaltet Ihr nur dann, wenn Ihr Euren Antrag schriftlich verfasst. Eine Vorlage eines Musterantrags findet Ihr hier
  • Ihr werdet nicht das Gehalt eines speziellen Kollegens genannt bekommen, "sondern ein durchschnittliches monatliches Bruttoentgelt von Mitarbeitern des anderen Geschlechts mit gleichen oder vergleichbaren Tätigkeiten", so die Mitteilung der Bundesregierung. Diese Gruppierung von mindestens sechs Mitarbeitern wird als "Vergleichsgruppe" betitelt und soll die Privatsphäre des einzelnen schützen. 
  • Achtung: Es besteht lediglich eine Auskunftspflicht. Das bedeutet, selbst wenn Ihr wisst, dass Ihr weniger Gehalt bekommt, als Euer Kollege ist Euer Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, Euer Gehalt anzupassen. 
  • Frauen erhalten nur Auskünfte über männliche Kollegen. Dasselbe gilt für Männer - diese können ebenso nur das durchschnittliche Brutto-Einkommen des anderen Geschlechts einsehen. 
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