Angestellte haben es oftmals nicht leicht. Hat man sich im Berufsleben gegen die Ellenbogenpolitik manches Kollegen durchgesetzt und sich ein Standing erarbeitet, heißt es dies zu halten und den Chef stets mit Leistung zu überzeugen: Schließlich steht auch irgendwann die nächste Gehaltsverhandlung an. Die Devise lautet: Rund um die Uhr erreichbar sein und sich unentbehrlich machen. 73 Prozent aller Deutschen, die in einem Angestelltenverhältnis stehen, tun genau das! Sie schalten ihre Handys oder den PC nicht mal während der wohlverdienten gesetzlichen Feiertage wie Weihnachten aus. Auch an den Wochenenden oder im Urlaub sind sie für die Belange ihres Vorgesetzten erreichbar. Warum tun sie das? Wer nach Feierabend, im Urlaub, an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen erreichbar ist, erhält nicht etwa mehr Geld oder einen Ausgleich für die geleisteten Überstunden - im Gegenteil: Diese Zeit fällt in die sogenannte Mehrarbeit und die ist meist vertraglich abgegolten.
Mehrarbeit: Ja oder Nein?
Dabei muss niemand nach Feierabend oder im Urlaub erreichbar sein. Denn das Bundesurlaubsgesetzt schreibt vor, dass Mitarbeiter an freien Tagen gänzlich von ihrer Tätigkeit zu entbinden sind. Zwar versuchen immer mehr Firmen in Arbeitsverträgen eine Klausel unterzubringen, die besagt, dass der Arbeitnehmer auch während seiner Urlaubszeit erreichbar sein muss - doch keine Angst: Diese ist vor jedem Arbeitsgericht unzulässig, solange die freie Zeit nicht über die vereinbarten Urlaubstage herausreicht. Wer also 30 Tage Urlaub hat, aber aus irgendwelchen Gründen 32 Tage fehlt, muss an diesen zwei Tagen erreichbar sein, denn diese zählen wie Arbeitstage. Für die restlichen 30 Tage gilt jedoch: Keine Arbeit, sondern Entspannung.