Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro brutto pro Stunde. Das beschloss die Mindestlohnkommission im Sommer 2016 - und hob die Lohnuntergrenze für Berufstätige damit um 0,34 Cent an. Zu viel für viele Arbeitgeber. Ingo Kramer, seines Zeichens Unternehmer und Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) etwa. Gegenüber des "Tagesspiegel" beschreibt er Ende 2016 seine Sicht der Dinge: "Nutzt der Mindestlohn Langzeitarbeitslosen und Geringerqualifizierten? Ich sage nein, denn ihnen erschwert der Mindestlohn den Sprung in Beschäftigung, und das ist auch sozialpolitisch falsch". So wie Kramer sehen das wohl auch die meisten Unternehmen in Deutschland.
Zahlen weichen ab
Denn eine durchgeführte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt, belegt, dass auch im ersten Halbjahr 2016 noch immer 1,8 Millionen Beschäftigte keinen Mindestlohn ausbezahlt bekommen. Und das, obwohl er ihnen zustünde. Zwar handelt es sich bei diesen erschreckenden Zahlen um einen Rückgang - denn im Vergleich zu 2015 sank die Zahl der Erwerbstätigen, die unter der gesetzlichen Lohnuntergrenze bezahlt werden, 2016 um 300.000. Dennoch zeigt sie, dass es Unternehmen immer noch gelingt, das gesetzlich festgelegte Brutto-Stunden-Gehalt umschiffen zu können. Das Kuriose daran ist jedoch, dass die Zahlen, die das DWI nun über die "Süddeutsche Zeitung" veröffentlichen ließ von denen der Mindestlohnkommission abweichen.