Springender Mann mit Cap im orangenen T-Shirt
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Die Lohnuntergrenze liegt bei 8,84 Euro

In Deutschland liegt die Dunkelziffer der Arbeitnehmer, die unter Mindestlohn arbeiten, höher als angenommen

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung veröffentlichte nun erschreckende Zahlen: Demnach haben im ersten Halbjahr 2016 immer noch 1,8 Millionen Menschen für weniger als 8,84 Euro die Stunde gearbeitet.

Deutschland, Dein Lohnniveau 

Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro brutto pro Stunde. Das beschloss die Mindestlohnkommission im Sommer 2016 - und hob die Lohnuntergrenze für Berufstätige damit um 0,34 Cent an. Zu viel für viele Arbeitgeber. Ingo Kramer, seines Zeichens Unternehmer und  Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) etwa. Gegenüber des "Tagesspiegel" beschreibt er Ende 2016 seine Sicht der Dinge: "Nutzt der Mindestlohn Langzeitarbeitslosen und Geringerqualifizierten? Ich sage nein, denn ihnen erschwert der Mindestlohn den Sprung in Beschäftigung, und das ist auch sozialpolitisch falsch". So wie Kramer sehen das wohl auch die meisten Unternehmen in Deutschland.

Zahlen weichen ab 
Denn eine durchgeführte Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt, belegt, dass auch im ersten Halbjahr 2016 noch immer 1,8 Millionen Beschäftigte keinen Mindestlohn ausbezahlt bekommen. Und das, obwohl er ihnen zustünde. Zwar handelt es sich bei diesen erschreckenden Zahlen um einen Rückgang - denn im Vergleich zu 2015 sank die Zahl der Erwerbstätigen, die unter der gesetzlichen Lohnuntergrenze bezahlt werden, 2016 um 300.000. Dennoch zeigt sie, dass es Unternehmen immer noch gelingt, das gesetzlich festgelegte Brutto-Stunden-Gehalt umschiffen zu können. Das Kuriose daran ist jedoch, dass die Zahlen, die das DWI nun über die "Süddeutsche Zeitung" veröffentlichen ließ von denen der Mindestlohnkommission abweichen.

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Unterschiedliche Methoden

"Zur Anpassung des Mindestlohns hat die Bundesregierung eine ständige Mindestlohnkommission eingerichtet. Die Kommission hat erstmals am 28. Juni 2016 die Anpassung des Mindestlohns beschlossen", heißt es in dem offiziellen Internetauftritt der Mindestlohnkommission. Des Weiteren zitieren wir wie folgt: "Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat seit 1. Januar 2017 Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitsentgelts in Höhe des Mindestbruttolohns von 8,84 Euro je Zeitstunde durch den Arbeitgeber. Das Mindestlohngesetz (MiLoG) sieht nur wenige Ausnahmen vor, die zum Teil zeitlich befristet wurden". Der Grund für die abweichenden Dunkelziffern liegt laut Prof. Dr. Jürgen Schupp, Direktor des DIW, darin, dass die Mindestlohnkommission ihren Fokus zur Ermittlung ihrer Statistiken auf die Angaben der Lohnbuchhaltungen der einzelnen untersuchten Betriebe gesetzt hat. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hingegen habe Beschäftigte direkt befragt und so die oben genannten Zahlen zusammengetragen. 

Es muss etwas getan werden

Besonders für Gastronomen ist die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns fast nicht realistisch. Arbeitnehmer arbeiten in der Regel oftmals länger als im Vertrag angegeben - besonders zur Weihnachtszeit boomen Gastronomie Betriebe und deren Angestellten kommen um die eine oder andere Überstunde nicht herum. Das bestätigt laut der "Süddeutschen Zeitung" auf Dr. Alexandra Fedorets, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. "Intransparente oder inoffizielle Arbeitszeitvereinbarungen" seien laut Fedorets leider keine Seltenheit. Doch wie sollen Wirte diese auch einhalten? Müsste hier nicht die Bundesregierung eine Regelung finden, die es auch kleinen Betrieben erlaubt, den gesetzlichen Mindestlohn auszuzahlen? Diese Frage ist und bleibt schwierig zu beantworten und wird auch in Zukunft für Diskussionen führen. 

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